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Verwaltungsgericht München Beschluss21.09.2016

Brustimplantate kein Hinderungsgrund für PolizeidienstErhöhtes Verlet­zungs­risiko durch Brustimplantate im Polizeidienst nicht ersichtlich

Das Verwal­tungs­gericht München hat entschieden, dass Brustimplantate nicht am Polizeidienst hindern. Damit gab das Gericht dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizei­vollzugs­dienst statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, diese vorläufig (bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage, M 5 K 16.2730) in den Vorbe­rei­tungs­dienst einzustellen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die Personalstelle des Polizei­prä­sidiums München die Einstellung einer Frau abgelehnt, da sich die Bewerberin im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate hatte einsetzen lassen. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die gesundheitliche Eignung für den Polizei­voll­zugs­dienst nicht mehr gegeben. Insbesondere beim Selbst­ver­tei­di­gungs­training und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten.

Frühpen­si­o­nierung oder erhebliche Ausfallzeiten durch Einschränkungen wegen Brust­im­plantaten nicht wahrscheinlich

Nach vorläufiger Prüfung folgte das Verwal­tungs­gericht München in seiner Eilentscheidung der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen, wonach im Fall der Antragstellerin unter Berück­sich­tigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate (schnittfestes, hochmodernes Implan­tat­ma­terial) sowie deren Platzierung (unterhalb der Muskeln) kein erhöhtes Verlet­zungs­risiko im Polizeidienst bestehe. Demgegenüber ist die Bewertung des Polizeiarztes nach Ansicht des Gerichts zu pauschal und lässt die konkrete ärztliche Behandlung sowie den individuellen Heilungsverlauf der Antragstellerin unberück­sichtigt. Hierdurch sei die fehlende gesundheitliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen, nämlich, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrschein­lichkeit eine Frühpen­si­o­nierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.

Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online

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