Dokument-Nr. 23456
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Verwaltungsgericht München Urteil17.11.2016
Klage auf Flüchtlingsanerkennung eines US-Deserteurs erfolglosDesertion war nicht letztes Mittel zur Vermeidung von Kriegsverbrechen
Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des US-Deserteurs Andre Lawrence Shepherd auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen.
Nach ausführlicher Anhörung des Klägers kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Desertion des Klägers nicht das letzte Mittel darstellte, um nicht an der Begehung von ihm befürchteter Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Denn der Kläger hat sich trotz vorgetragener erheblicher und langjähriger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der US-Streitkräfte im Irak bis zum April 2007 nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keine Versuche unternommen, etwa in eine andere Einheit versetzt zu werden oder auf anderem Wege seine Entlassung aus den Streitkräften zu bewirken. Zudem konnte der Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht plausibel glaubhaft machen, dass er bei seinem konkreten weiteren Einsatz im Irak mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit mit seiner Einheit in die Begehung von Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre.
Mögliche Rechtswidrigkeit des Einmarschs in den Irak nicht entscheidungsrelevant
Das Verwaltungsgericht musste in diesem Verfahren weder klären, ob der Einmarsch der Koalitionstruppen im Jahr 2003 in den Irak völkerrechtswidrig war noch, ob die Koalitionstruppen, insbesondere die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Kriegsverbrechen im Irak begangen haben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online
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