21.11.2024
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Verwaltungsgericht München Urteil17.11.2016

Klage auf Flüchtlings­anerkennung eines US-Deserteurs erfolglosDesertion war nicht letztes Mittel zur Vermeidung von Kriegs­ver­brechen

Das Verwal­tungs­gericht München hat die Klage des US-Deserteurs Andre Lawrence Shepherd auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft abgewiesen.

Nach ausführlicher Anhörung des Klägers kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Desertion des Klägers nicht das letzte Mittel darstellte, um nicht an der Begehung von ihm befürchteter Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Denn der Kläger hat sich trotz vorgetragener erheblicher und langjähriger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der US-Streitkräfte im Irak bis zum April 2007 nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegs­dienst­ver­wei­gerung beschäftigt und auch sonst keine Versuche unternommen, etwa in eine andere Einheit versetzt zu werden oder auf anderem Wege seine Entlassung aus den Streitkräften zu bewirken. Zudem konnte der Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht plausibel glaubhaft machen, dass er bei seinem konkreten weiteren Einsatz im Irak mit hinreichend hoher Wahrschein­lichkeit mit seiner Einheit in die Begehung von Kriegs­ver­brechen verwickelt worden wäre.

Mögliche Rechts­wid­rigkeit des Einmarschs in den Irak nicht entschei­dungs­re­levant

Das Verwal­tungs­gericht musste in diesem Verfahren weder klären, ob der Einmarsch der Koali­ti­o­ns­truppen im Jahr 2003 in den Irak völker­rechts­widrig war noch, ob die Koali­ti­o­ns­truppen, insbesondere die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Kriegs­ver­brechen im Irak begangen haben.

Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online

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