18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht München Urteil08.11.2022

Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeibeamten nach Zeigen des Hitlergrußes und rassistischer ÄußerungenMildernde Umstände wegen starker Alkoholisierung, geständiger Reue und fehlender Vorbelastung

Zeigt ein Polizeibeamter unter starken Alkoholeinfluss den Hitlergruß und äußert sich rassistisch, so kann dies die Kürzung der Dienstbezüge nach sich ziehen, wenn er sich nachträglich als geständig uns reumütig zeigt und bisher strafrechtlich und disziplinarisch nicht vorbelastet war. Dies hat das Verwal­tungs­gericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines abendlichen Stamm­tisch­treffens im Außenbereich eines Lokals in Bayern im August 2018 äußerte sich ein Polizeibeamter bei der Bundespolizei unter Alkoholeinfluss beleidigend und beschimpfend über geflüchtete Schwa­rz­afrikaner. Es fielen Ausdrücke wie "Scheiß Neger" und "Scheiß Bimbos". Zudem zeigte er mindestens einmal den Hitlergruß und sagte "Heil Hitler" oder "Sieg Heil". Mehrere Personen im Lokal und der angrenzenden Fußgängerzone bekamen dies mit. Seine Dienstherrin erhob aufgrund des Vorfalls Klage auf Degradierung des Polizeibeamten.

Vorliegen eines mittelschweren bis schweren Dienstvergehens

Das Verwal­tungs­gericht München sah in dem Verhalten des Polizeibeamten ein mittelschweres bis schweres Dienstvergehen. Er habe gegen die Pflicht zu gesetzmäßigem Verhalten, die Verfas­sungs­treu­e­pflicht und die Pflicht zu achtungs- und vertrau­ens­würdigem Verhalten verstoßen.

Kürzung der Dienstbezüge wegen mildernder Umstände

Das Verwal­tungs­gericht sprach aber keine Degradierung aus, sondern erkannte auf die Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von 18 Monaten. Für den Polizeibeamten haben mildernde Umstände gesprochen. So sei er bisher strafrechtlich und disziplinarisch nicht vorbelastet gewesen. Er habe gute deutliche Leistungen gezeigt und habe sich geständig und reumütig gezeigt. Nicht unbeachtet dürfe zudem seine hohe Alkoholisierung bleiben.

Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32508

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI