21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 14912

Drucken
Urteil26.09.2012Verwaltungsgericht MünchenM 18 K 11.5138 und M 18 K 11.5139
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht München Urteil26.09.2012

Berühren von Backwaren: Selbst­be­dienungs-Backshops entsprechen Hygie­nean­for­de­rungenEuropa­rechtliche Hygie­nean­for­de­rungen

Das Bayerische Verwal­tungs­gericht München hat den Klagen zweier Betreiber von Selbst­be­dienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben.

Die Landes­hauptstadt München hatte die Kläger verpflichtet, ihre Läden so umzugestalten, dass ein Berühren der Backwaren, ausgenommen zum Kauf, durch Hände oder Kleidung der Kunden ausgeschlossen und ein Zurücklegen entnommener Backwaren verhindert wird.

Bestehende Ausgestaltung der Backshops entspricht den maßgeblichen europa­recht­lichen Hygie­nean­for­de­rungen

Nach Auffassung des Gerichts entspricht die bestehende Ausgestaltung dieser Backshops den maßgeblichen europa­recht­lichen Hygieneanforderungen, vorausgesetzt, sie halten ihr Eigen­kon­troll­konzept zuverlässig ein. Dies ergebe sich aus einer für das Gericht bindenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2011 (Rs. C-382/10) zur Auslegung der europa­recht­lichen Hygienevorgaben. Die Entscheidung des EuGH betreffe dasselbe Selbst­be­die­nungs­ver­kaufs­system, wie es auch die klägerischen Backshops nutzen.

Derzeitige Anordnungen zur Umgestaltung der Backshops sind zu unbestimmt

Zudem erachtete das Gericht die Anordnungen zur Umgestaltung der Backshops als zu unbestimmt, da sich aus ihnen nicht klar genug ergebe, wie weitgehend ein Berühren und Zurücklegen von Backwaren ausgeschlossen werden solle. Gegen die Entscheidungen wurde die Berufung zum Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof in München zugelassen.

Quelle: ra-online, Bayerisches Verwaltungsgericht München (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14912

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI