21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Mann mit einem Jagdgewehr im Anschlag.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Gerichtsbescheid14.09.2007

Entzug der Waffen­be­sitzkarte auch nach Verkehrsdelikt möglichTrunkenheit am Steuer beweist waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit

Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Straßen­ver­kehrs­ge­fährdung infolge Trunkenheit ist geeignet, den Widerruf der Waffen­be­sitz­karten zu rechtfertigen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Minden entschieden.

Der Kläger war trotz 2,34 Promille Blutalkohol in Bielefeld-Quelle Auto gefahren, um Pizza zu holen. Dabei umfuhr er die geschlossenen Halbschranken eines Bahnübergangs, so dass es zur Kollision mit einem Zug kam. Nach der straf­recht­lichen Verurteilung des Klägers, der im Kreis Gütersloh wohnt, hatte die Kreis­po­li­zei­behörde Gütersloh seine Waffen­be­sitz­karten widerrufen. Der Vorfall zeige die waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit des Klägers. Gegen den Widerruf wandte der Kläger ein, man habe ihm zwischen­zeitlich seine Fahrerlaubnis wiedererteilt. Daraus folge schon, dass er frei von charakterlichen Mängeln sei, so dass eine Ausnahme vom Regelfall der waffen­recht­lichen Unzuver­läs­sigkeit vorliege.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Bei einer straf­recht­lichen Verurteilung von 80 Tagessätzen zu je 40,00 € sei von der waffen­recht­lichen Unzuver­läs­sigkeit regelmäßig auszugehen. Ein Ausnahmefall komme hier nicht in Betracht. Eine Fahrt mit einer Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration von 2,34 Promille stelle kein Bagatelldelikt dar und lasse den Schluss auf eine Alkohol­ge­wöhnung zu. Der Kläger habe sich auch nicht in einer Notsituation befunden, sondern lediglich Pizza holen wollen. Dass dem Kläger zwischen­zeitlich die Fahrerlaubnis wiedererteilt worden sei, sei unerheblich, weil die waffen­rechtliche Zuverlässigkeit eine andere Wertung erfordere als die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 25.09.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung4902

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI