21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Beschluss02.10.2014

Aufent­halts­verbot für Fußballfan von SG Dynamo Dresden bestätigtDresdner Fußballfan gehört nach Auffassung des Polizei­prä­sidiums gewaltbereiten Ultras an

Der Antrag eines Dresdner Fußballfans auf Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Polizei­ve­r­fügung des Polizei­prä­sidiums Bielefeld wurde abgelehnt. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Minden bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall wurde mit Verfügung dem Antragsteller für den 4.10.2014 ein Aufenthaltsverbot für den Bereich der Stadt Bielefeld erteilt worden. An diesem Tag fand das Drittligaspiel zwischen den Vereinen DSC Arminia Bielefeld und SG Dynamo Dresden statt.

Beim letzten Aufein­an­der­treffen 2013 massive Verwüstungen und Sachbe­schä­di­gungen durch gewaltbereite Ultras

Anlässlich des letzten Spiels zwischen diesen beiden Vereinen am 6.12.2013 war es zu Angriffen auf Polizisten sowie massiven Verwüstungen und Sachbe­schä­di­gungen im Bereich des Bahnhofs Bielefeld und der Bielefelder Innenstadt gekommen, die nach den Erkenntnissen der Polizei gewaltbereiten Ultras aus der Dresdner Fan-Szene zuzurechnen waren. Zu dieser Fan-Szene gehört nach Auffassung des Polizei­prä­sidiums auch der Antragsteller.

Polizei­ve­r­fügung nicht unver­hält­nismäßig

Nach Auffassung des Gerichts wird sich die streitige Polizei­ve­r­fügung im Haupt­sa­che­ver­fahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen. Es spreche nach dem der Kammer bislang zur Verfügung stehenden Erkennt­nis­ma­terial Vieles dafür, dass die Feststellungen des Polizei­prä­sidiums zuträfen. Die Polizei­ve­r­fügung sei auch nicht unver­hält­nismäßig.

Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Klageverfahren.

Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18946

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI