15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 10715

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Urteil02.12.2010

VG Mainz: Geldbuße für Architekten wegen fehlender Berufshaft­pflicht­ver­si­cherungArchitekt weigert sich Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung abzuschließen

Ein freier Architekt, der keine Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung abschließt und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, kann zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Mainz entschieden.

Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Archi­tek­ten­berufe beim Verwal­tungs­gericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufs­pflicht­ver­let­zungen von Mitgliedern der Archi­tek­ten­kammer Rheinland-Pfalz.

Auch nach Beschwerde keine Versicherung abgeschlossen

Im vorliegenden Rechtsstreit ist der freie Architekt in die Archi­tek­tenliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen und damit Mitglied der Landes­a­r­chi­tek­ten­kammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Bauherrin fragte bei der Kammer an, ob der Mann eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen habe und führte später zudem Beschwerde, dass ihr Anwesen infolge von Planungsfehlern des Kammermitglieds Mängel aufweise. Der Architekt erklärte, dass er keine Versicherung habe. Nachdem er auch in der Folge keine Versicherung abgeschlossen hat, beantragte der Vorstand der Archi­tek­ten­kammer beim Verwal­tungs­gericht die Einleitung des berufs­ge­richt­lichen Verfahrens.

Versicherung dient dem Schutz der Bauherren

Der Architekt habe seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, befanden die Richter. Das Vorhalten einer ausreichenden Haftpflicht­ver­si­cherung sei prägend für die freien Berufe, insbesondere auch für Architekten. Die Versicherung diene dem Schutz der Bauherren, aber auch der Architekten selbst bei Haftungsfällen, die angesichts der von Architekten betreuten hohen Vermögenswerte existenzielle Auswirkungen für beide Vertragspartner haben könnten. Die Mindest­ver­si­che­rungssumme für jeden Versi­che­rungsfall müsse 1,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen. Vorliegend sei unter Berück­sich­tigung der finanziellen Situation des Architekten und dessen anhaltender Weigerung, sich zu versichern, eine Geldbuße von 1.000 Euro angemessen.

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI