18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss18.02.2015

Genehmigung für L-förmig das Nachba­r­grundstück umschließendes Gebäude erweist sich als rücksichtslosNetto-Supermarkt darf wegen seines baulichen Erschei­nungs­bildes vorerst nicht errichtet werden

Das Verwal­tungs­gericht Mainz hat entschieden, dass ein geplanter Netto-Supermarkt wegen seines baulichen Erschei­nungs­bildes die Rechte einer Wohnungs­eigen­tümerin auf dem Nachba­r­grundstück verletzt und daher einstweilen nicht gebaut werden darf.

Die Stadt Mainz hatte im zugrunde liegenden Verfahren einer Grund­s­tück­s­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Einzel­han­dels­marktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 qm erteilt. Die bauliche Anlage umschließt danach das Nachba­r­grundstück auf dessen Süd- und Westseite in L-Form mit einer Gesamtlänge von ca. 50 m. Mit ihrem Eilantrag machte die Eigentümerin einer Wohnung im Erd- und Kellergeschoss des Nachbargebäudes die Unzumutbarkeit der Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Wohnnutzung geltend.

Bauvorhaben hat "bedrückende" Wirkung auf Nachba­r­grundstück

Das Verwal­tungs­gericht Mainz gab dem Eilantrag statt. Der genehmigte Markt erweise sich trotz Einhaltung des Mindest­gren­z­ab­stands auf dem Baugrundstück im vorliegenden Einzelfall als rücksichtslos. Die Süd- und Westseite des Nachba­r­grund­stücks würden jeweils in voller Länge von dem geschlossenen Baukörper begrenzt, der in diesem Bereich eine Höhe zwischen mindestens 4,40 m und 6,85 m aufweise. Angesichts der optischen Präsenz und Lage des Bauwerks entstehe für die Wohnung im Erd- und Kellergeschoss des Nachbargebäudes eine Situation des "Einge­mau­ertseins", die der Eigentümerin gleichsam "die Luft zum Atmen" nehme und ihr deshalb nicht mehr zugemutet werden könne. Die von dem Bauvorhaben ausgehende "bedrückende" Wirkung erfahre hier auch keine Abmilderung dadurch, dass die Anlage in einem Abstand von 6,50 m bzw. 8,00 m zu dem Wohnhaus zu stehen kommen solle.

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20662

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI