Dokument-Nr. 2563
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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss22.06.2006
Auskunft über Elefanten verweigert - Zwangsgeldfestsetzung gegen Zirkusbetreiber rechtensVerwaltungsbehörde setzte 1.000,- EUR Zwangsgeld fest
Bis heute haben die drei Zirkusbetreiber (Antragsteller), die vier Elefanten (Belinda, Pira, Diana und Vicky) nicht artgerecht gehalten hatten, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht mitgeteilt, wohin sie Ende letzten Jahres die Tiere verbracht haben. Deshalb ist die Zwangsgeldfestsetzung der Kreisverwaltung gegen die Antragsteller rechtens, so dass das Zwangsgeld vollstreckt werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Als die Kreisverwaltung im November 2005 erwog, die zuletzt auf einem Grundstück in Bingen-Kempten nicht artgerecht gehaltenen Tiere zu beschlagnahmen, wurden diese an einen anderen Ort verbracht. Anfang Dezember 2005 verlangte die Behörde von den Antragstellern Auskunft über den Verbleib der Dickhäuter und drohte den Zirkusleuten ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 1.000,-- € an, wenn sie die verlangten Auskünfte nicht erteilen.
Da die Antragsteller auch in der Folge schwiegen, setzte die Kreisverwaltung das angedrohte Zwangsgeld schließlich fest.
Deswegen wandten sich nun die Antragsteller an das Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die sofortige Zwangsgeldbeitreibung zu verhindern. Es sei ihnen nicht bekannt, wo sich die Tiere heute befinden, machten sie geltend.
Die Richter der 1. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Die Zwangsgeldfestsetzung sei rechtens, da die angeforderten Auskünfte bis heute nicht erteilt worden seien und nicht ersichtlich sei, dass die Kreisverwaltung anderweitig Kenntnis vom Aufenthaltsort der Elefanten erlangt habe. Es sei ohne Bedeutung, ob die Antragsteller nicht wissen, wo sich die Tiere heute befinden. Es gehe allein darum, dass sie mitzuteilen haben, wohin sie Ende letzten Jahres die Tiere gebracht haben, um der Behörde hieran anknüpfend weitere Ermittlungen zu ermöglichen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Mainz vom 22.06.2006
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