Jetzt haben die drei Personen, die die Kreisverwaltung als die bislang verantwortlichen Halter der Elefanten ansieht , beim Verwaltungsgericht einstweilige Rechtsschutzanträge eingereicht. Sie begehren die Aussetzung der sofortigen Vollziehung von tierschutzrechtlichen Anordnungen der Kreisverwaltung, mit denen diese von ihnen verschiedene Auskünfte bezüglich der Elefanten verlangt.
Die Antragsteller sollen angeben, wo und unter welchen Bedingungen sich die Tiere derzeit aufhalten, wer die unmittelbare Aufsicht über sie hat sowie wann, durch wen und unter welchen Bedingungen die Tiere von Bingen-Kempten verbracht worden sind. Außerdem will die Kreisverwaltung wissen, ob bezüglich der Tiere eine Eigentumsübertragung stattgefunden hat und wer der nach dem Tierschutzgesetz Verantwortliche ist, sofern die Tiere für ein Zirkusengagement ausgeliehen worden sind.
Für den Fall, dass die Auskünfte nicht erteilt werden, hat die Kreisverwaltung den Antragstellern ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 1.000,-- € angedroht.
Die Kreisverwaltung begründet ihr Auskunftsverlangen im Kern damit, dass die Antragsteller die Elefanten seit langem nicht artgerecht gehalten hätten und der Verbleib der Tiere seit dem 19.11.2005 vollkommen unklar sei. Aufgrund der Vorgeschichte und der Weigerung der Antragsteller den Aufenthaltsort zu nennen, sei zu befürchten, dass die Tiere weiterhin nicht ordnungsgemäß versorgt würden. Die Auskunftserteilung sei erforderlich, um künftig für die Tiere artgerechte Haltungsbedingungen schaffen zu können. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Elefanten durch den erlittenen Stress zu einer Gefahr für ihre unmittelbare Umgebung werden.
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren machen die Antragsteller geltend, dass nur einer von ihnen für die Tiere verantwortlich sei. Der betreffende Antragsteller gibt an, dass er die Tiere seit 35 Jahren in Besitz habe und stets artgerecht gehalten und versorgt habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 35/05 des VG Mainz vom 06.12.2005