15.11.2024
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Dokument-Nr. 1398

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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss

Kreisverwaltung verlangt Auskunft über den Verbleib von ElefantenDie Geschehnisse um die Elefanten Belinda, Pira und Diana beschäftigen nun auch das Verwal­tungs­gericht Mainz

Bis zum 19.11.2005 wurden die Tiere auf einem Grundstück in Bingen-Kempten gehalten. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hatte zuvor wiederholt die nicht artgerechte Haltung und Versorgung der Tiere beanstandet. Als sie schließlich deren Beschlagnahme erwog, wurden sie an einen anderen, ihr bis heute nicht bekannten Ort verbracht.

Jetzt haben die drei Personen, die die Kreisverwaltung als die bislang verant­wort­lichen Halter der Elefanten ansieht , beim Verwal­tungs­gericht einstweilige Rechts­schutz­anträge eingereicht. Sie begehren die Aussetzung der sofortigen Vollziehung von tierschutz­recht­lichen Anordnungen der Kreisverwaltung, mit denen diese von ihnen verschiedene Auskünfte bezüglich der Elefanten verlangt.

Die Antragsteller sollen angeben, wo und unter welchen Bedingungen sich die Tiere derzeit aufhalten, wer die unmittelbare Aufsicht über sie hat sowie wann, durch wen und unter welchen Bedingungen die Tiere von Bingen-Kempten verbracht worden sind. Außerdem will die Kreisverwaltung wissen, ob bezüglich der Tiere eine Eigen­tums­über­tragung stattgefunden hat und wer der nach dem Tierschutz­gesetz Verantwortliche ist, sofern die Tiere für ein Zirku­sen­ga­gement ausgeliehen worden sind.

Für den Fall, dass die Auskünfte nicht erteilt werden, hat die Kreisverwaltung den Antragstellern ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 1.000,-- € angedroht.

Die Kreisverwaltung begründet ihr Auskunfts­ver­langen im Kern damit, dass die Antragsteller die Elefanten seit langem nicht artgerecht gehalten hätten und der Verbleib der Tiere seit dem 19.11.2005 vollkommen unklar sei. Aufgrund der Vorgeschichte und der Weigerung der Antragsteller den Aufenthaltsort zu nennen, sei zu befürchten, dass die Tiere weiterhin nicht ordnungsgemäß versorgt würden. Die Auskunft­s­er­teilung sei erforderlich, um künftig für die Tiere artgerechte Haltungs­be­din­gungen schaffen zu können. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Elefanten durch den erlittenen Stress zu einer Gefahr für ihre unmittelbare Umgebung werden.

Im verwal­tungs­ge­richt­lichen Verfahren machen die Antragsteller geltend, dass nur einer von ihnen für die Tiere verantwortlich sei. Der betreffende Antragsteller gibt an, dass er die Tiere seit 35 Jahren in Besitz habe und stets artgerecht gehalten und versorgt habe.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 35/05 des VG Mainz vom 06.12.2005

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