18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil20.09.2018

Großflächige Tätowierung: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizei­vollzugs­dienst ausschließlich aufgrund des äußeren Erschei­nungs­bildes unzulässigNachweis über möglicherweise abzuleitenden Verstoß gegen verfassungs­rechtliche Treuepflicht aufgrund der Tätowierung nicht erbracht

Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg hat entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den Polizei­vollzugs­dienst wegen einer großflächigen Tätowierung rechtswidrig war.

Mit seiner Klage begehrte der Kläger seine Einstellung in den Vorbe­rei­tungs­dienst für den Polizei­voll­zugs­dienst des Landes Sachsen-Anhalt der Laufbahngruppe 2 im 1. Einstiegsamt. Die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt hatte die Einstellung des Klägers wegen einer großflächigen Tätowierung einer "vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg" auf seinem Wadenbein abgelehnt.

Ablehnung wurde ausschließlich auf äußeres Erschei­nungsbild des Klägers gestützt

Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg verpflichtete die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt, über die Einstellung des Klägers neu zu entscheiden. Die Ablehnung der Einstellung sei rechtswidrig erfolgt, da die Fachhochschule sie ausschließlich auf das äußere Erschei­nungsbild des Klägers gestützt habe, so das Gericht. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt noch an einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Für einen aus der Tätowierung möglicherweise abzuleitenden Verstoß gegen die verfas­sungs­rechtliche Treuepflicht eines Beamten und einer daran anknüpfenden charakterlichen Nichteignung hatte die beklagte Fachhochschule bis zur mündlichen Verhandlung nichts vorgetragen.

Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26480

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI