20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 2870

Drucken
Beschluss11.08.2006Verwaltungsgericht Köln6 L 736/06 u.a.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss11.08.2006

Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat in 10 gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass Sportvereine, Sportverbände und andere Anbieter von Sport­in­for­ma­tionen aus dem Köln-Bonner Raum auf ihren Homepages weiter für Sportwetten von privaten Veranstaltern mit einer Konzession aus dem EU-Ausland werben dürfen.

Eilanträgen u.a. des 1. FC Köln, des KEC, der American Sports GmbH RheinEnergie Köln, des TSV Bayer 04 Leverkusen, der Telekom Baskets Bonn, von RTL und n-tv gegen eine im Mai 2006 ergangene Allge­mein­ver­fügung der Bezirks­re­gierung Düsseldorf gab des Gericht damit teilweise statt. Untersagt bleibt allerdings die Internetwerbung für Veranstalter, die lediglich eine in Nordrhein-Westfalen nicht gültige DDR-Gewer­be­ge­neh­migung besitzen.

Die für das Medienrecht zuständige 6. Kammer des Verwal­tungs­gericht Köln folgt mit diesen Entscheidungen der Rechtsprechung der für das Gewerberecht zuständigen 1. Kammer des Gerichts, die Mitte Juli in etwa 50 Fällen Eilanträgen privater Wettbüros stattgegeben (siehe Beschluss des VG Köln vom 19. Juli 2006 - Private Wettbüros für Sportwetten dürfen vorläufig weitermachen) und deren von den Ordnungsämtern beabsichtigte Schließung vorläufig verhindert hat. Es spreche einiges dafür, dass das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienst­leis­tungs­freiheit verstoße, heißt es in der Begründung der jetzt ergangenen Beschlüsse. Der Anwen­dungs­vorrang des europäischen Gemein­schafts­rechts könne nicht - auch nicht zeitweise - suspendiert werden.

Einem am 28. Juni 2006 in einem gewer­be­recht­lichen Verfahren ergangenen Beschluss des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster schlossen sich die Kölner Richter damit nur teilweise an. Der 4. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster hatte mit diesem Beschluss zwar ebenfalls einen Verstoß des staatlichen Wettmonopols in Nordrhein-Westfalen gegen das europäische Gemein­schaftsrecht angenommen, dem Gesetzgeber aber eine Übergangszeit eingeräumt, um neue, mit dem Europarecht überein­stimmende Vorschriften zu schaffen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 17.08.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2870

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI