15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 2727

Drucken
Beschluss19.07.2006Verwaltungsgericht Köln1 L 920/06 u.a.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss19.07.2006

Private Wettbüros für Sportwetten dürfen vorläufig weitermachen

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat in etwa 50 gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass private Wettbüros in Köln und Umgebung, die Sportwetten für in einem Mitgliedsland der EU zugelassene Unternehmen vermitteln, vorläufig weiter betrieben werden dürfen. Es hat damit den Anträgen der Betreiber dieser Büros auf Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen entsprechende Verbots­ver­fü­gungen der zuständigen Ordnungsämter stattgegeben.

Das Verwal­tungs­gericht hat mit diesen Entscheidungen an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten festgehalten und zur Begründung erneut ausgeführt, das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung verstoße gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienst­leis­tungs­freiheit. Der Anwen­dungs­vorrang des europäischen Gemein­schafts­rechts könne nicht - auch nicht zeitweise - suspendiert werden, entschieden die Kölner Richter. Einem am 28. Juni 2006 in einem anderen Verfahren ergangenen Beschluss des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster schloss sich das Verwal­tungs­gericht Köln damit nur teilweise an. Das Oberver­wal­tungs­gericht Münster hatte mit diesem Beschluss zwar ebenfalls einen Verstoß des staatlichen Wettmonopols in Nordrhein-Westfalen gegen das europäische Gemein­schaftsrecht angenommen, dem Gesetzgeber aber eine Übergangszeit eingeräumt, um neue, mit dem Europarecht überein­stimmende Vorschriften zu schaffen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 19.07.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2727

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI