21.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss27.03.2013

Errichtung von zwei Mehrfa­mi­li­en­häusern neben kleinem Einfamilienhaus ist rücksichtslosGenehmigtes Bauvorhaben verletzt Rücksicht­nah­megebot

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat die Errichtung von zwei Mehrfa­mi­li­en­häusern direkt neben einem kleinen Einfamilienhaus für rücksichtslos erklärt und den Weiterbau der Häuser vorerst gestoppt.

Der Bauherr des zugrunde liegenden Streitfalls - eine Immobi­li­en­ge­sell­schaft aus Frechen - errichtet derzeit mit einer Baugenehmigung der Stadt Frechen auf einem bislang unbebauten Grundstück zwei Mehrfa­mi­li­en­häuser mit insgesamt rund 40 Wohnungen. Eines der Häuser wird straßenseitig, das andere im rückwärtigen Bereich des Grundstücks errichtet.

Nachbarin fühlt sich durch Neubau auf eigenem Grundstück eingeengt und bedrängt

Gegen das Bauvorhaben wendet sich eine Nachbarin, deren unmittelbar angrenzendes schmales Grundstück mit einem kleinen Einfamilienhaus bebaut ist. Zur Begründung macht sie vor allem geltend, das Bauvorhaben nehme ihrem Grundstück Licht und Luft, sei zu massiv, das rückwärtige Gebäude störe die Ruhe in ihrem Garten und die Straße sei nicht ausreichend dimensioniert, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen.

Neubauvorhaben ist Nachbarin nicht zumutbar

Das Verwal­tungs­gericht Köln folgte dieser Auffassung nach einer Ortsbe­sich­tigung zumindest zum Teil. Das genehmigte Vorhaben verletze das Rücksicht­nah­megebot und sei der Nachbarin nicht zuzumuten. Zum einen sei das Neubauvorhaben so massiv, dass es das Grundstück der Nachbarin "dominiere". Hierdurch entstehe der Eindruck, dass das Grundstück der Nachbarin Teil des Baugrundstückes sei, so dass es nicht mehr als eigenständiges Grundstück wahrgenommen werde. Zum anderen seien der Nachbarin die Einsicht­mög­lich­keiten aus einer Vielzahl von Wohnungen, Terrassen, Balkonen und Dachterrassen in den Gartenbereich ihres Grundstückes sowie in ihr Wohnhaus nicht zuzumuten.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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