23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 3982

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil05.03.2007

Kölner Vergnü­gungs­steu­er­satzung für Gewinn­spiel­au­tomaten ist unwirksamSatzung leidet an erheblichen Rechtsmängeln

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat in elf Fällen Steuerbescheide der Stadt Köln aufgehoben, mit denen die Stadt Betreiber von Gewinn­spiel­au­tomaten zur Vergnü­gungs­steuer herangezogen hatte. Die zugrunde liegende Satzung der Stadt sei unwirksam, entschieden die Richter.

Die Vergnügungssteuer wird von Städten und Gemeinden aufgrund kommunaler Satzungen erhoben und fließt ausschließlich den Kommunen zu. Ursprünglich hatte die Stadt Köln für Gewinn­spiel­geräte in Spielhallen, Gaststätten usw. pauschal eine monatliche Steuer von 245,00 Euro je Gerät verlangt. Nachdem das Bundes­ver­wal­tungs­gericht im April 2005 den sogenannten "Stück­zahl­maßstab" für Gewinn­spielgräte nur noch unter engen Voraussetzungen für zulässig erklärt hatte, erließ der Rat der Stadt im Dezember 2005 rückwirkend zum 01. Januar 2003 eine neue Satzung, in der nun an den jeweiligen Spieleinsatz angeknüpft und dieser mit 5 % besteuert wird. Die schon ergangenen Steuerbescheide, gegen die die klagenden Unternehmen gerichtlich vorgegangen waren, stützte die Stadt nachträglich auf die neue Satzung. Auch die neue Satzung hielt aber der gerichtlichen Überprüfung nicht stand: Die Stadt habe nicht hinreichend geprüft, ob der Spieleinsatz für die vergangenen Jahre überhaupt noch zuverlässig ermittelt werden könne. Auch die Höhe des Steuersatzes von 5 % beruhe auf einer unzureichenden Tatsa­che­ner­mittlung. Insgesamt leide die Satzung deshalb an erheblichen Rechtsmängeln, urteilten die Richter des Verwal­tungs­ge­richts Köln.

In den elf jetzt entschiedenen Fällen geht es um eine Steuersumme von insgesamt ca.1,5 Millionen Euro. Weitere Verfahren sind noch beim Gericht anhängig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 20.03.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3982

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI