18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss08.01.2015

Beschnei­dungsfeier an Karfreitag unzulässigVerstoß gegen das Feiertagsgesetz

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss eine Verfügung der Stadt Köln insoweit bestätigt, als in dem Ehrenfelder Veran­stal­tungsraum "Eurosaal" am Karfreitag eine Beschnei­dungsfeier nicht stattfinden darf.

Der Antragsteller vermietet den "Eurosaal" in Köln, in dem Feiern für ein größeres Publikum veranstaltet werden können. Dazu gehören auch Beschnei­dungs­fei­er­lich­keiten, die unter anderem Lesungen aus dem Koran, aber auch Gesang und Tanz sowie ein Festmahl beinhalten. Die Stadt hat diese Veranstaltung am Karfreitag untersagt. Das Verwal­tungs­gericht hat dies im Ergebnis aufgrund einer Inter­es­se­n­ab­wägung bestätigt.

Keine unterhaltenden Feiern an Karfreitag

Die Feier habe auch unterhaltenden Charakter, was dem besonderen Wesen des Karfreitages nicht entspreche und grundsätzlich gegen das Feiertagsgesetz verstoße. Allerdings gehöre es nach den vorläufigen Erkenntnissen im Eilverfahren zu den religiösen Vorstellungen der Gäste und des Veranstalters, dass Gesang, Tanz sowie das Festmahl Teil des zentralen islamischen Festes seien.

Beschnei­dungsfest kann auch an einem anderen Tag gefeiert werden

Daher sei im Rahmen der gesetzlichen Ausnah­me­re­gelung eine Abwägung vorzunehmen, wie der Konflikt zwischen der Feier eines ganz zentralen islamischen Festes an einem der höchsten christlichen Feiertage zu bewerten sei. Die Kammer hat darauf abgestellt, dass das Beschnei­dungsfest nicht aus religiösen Gründen gerade am Karfreitag gefeiert werden müsse. Demgegenüber sei der Karfreitag als einer der höchsten christlichen Feiertage kalen­d­er­ge­bunden, weshalb ihm Vorrang einzuräumen sei.

Quelle: ra-online, VG Köln (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20455

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI