21.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Urteil21.08.2013

Bereitstellung von Übernachtungs­möglichkeiten und Verpfle­gungs­stellen für mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versamm­lungs­gesetz gedecktZelte und Unterkünfte im Klimacamp in Kerpen unzulässig

Das Klimacamp in Kerpen muss ohne Übernachtungs­möglichkeiten und Verpfle­gungs­stellen auskommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Köln hervor.

In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als Versammlung angemeldet worden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat den Veranstaltern untersagt, Zelte und Unterkünfte sowie Verpfle­gungs­stellen auf dem Versamm­lungs­gelände einzurichten. Das dagegen angestrengte Eilverfahren blieb ohne Erfolg.

Veranstaltung wird nicht vereitelt

Das Verwal­tungs­gericht Köln entschied, dass die Bereitstellung von Übernach­tungs­mög­lich­keiten und Verpfle­gungs­stellen für eine mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt sei. Dadurch werde die Veranstaltung auch nicht vereitelt. Die erforderliche Infrastruktur sei in den vorhergehenden Jahren aufgrund einer Vereinbarung mit dem Grund­s­tücks­ei­gentümer – hier der Stadt Kerpen – bereitgestellt worden.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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