18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil16.02.2017

Gefahr der Prangerwirkung: Bewer­tungs­portal für Autofahrer muss aus Daten­schutz­gründen angepasst werdenDatenschutz bewerteter Fahrer überwiegt Informations­interesse der Nutzer

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat entschieden, dass die gegenüber der Betreiberin eines Fahrer-Bewer­tungs­portals ergangene daten­schutz­rechtliche Anordnung - zur Verhinderung einer Prangerwirkung der bewerteten Fahrer - rechtmäßig ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Derzeit können Nutzer eines Fahrer-Bewer­tungs­portals das Fahrverhalten anderer Personen unter Angabe eines Kfz-Kennzeichens nach einem Ampelschema (rot = negativ, gelb = neutral, grün = positiv) bewerten. Eine Detail-Bewertung erfolgt durch Auswahl aus vorgegebenen Bewertungen. Die Bewer­tungs­er­gebnisse zu einzelnen Kfz-Kennzeichen sind in Form einer durch­schnitt­lichen Schulnote für jeden Nutzer einsehbar. Die Klägerin beabsichtigt, mithilfe des Portals Autofahrer dazu anzuhalten, die eigene Fahrweise zu überdenken. Auf diese Weise möchte sie einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr leisten.

Daten­schutz­be­auf­tragter will durch neue Vorgaben Prangerwirkung des Portals verhindern

Der beklagte Daten­schutz­be­auf­tragte für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Klägerin aufgegeben, das Portal so zu verändern, dass nur noch nach bestimmten Vorgaben registrierte Kfz-Halter die Bewer­tungs­er­gebnisse zu ihrem eigenen Kfz-Kennzeichen abrufen können. Damit soll eine Prangerwirkung des Portals verhindert werden.

Derzeit steht bei Fahrer­be­wer­tungs­portal Prangerwirkung einzelner Fahrer im Vordergrund

Das Verwal­tungs­gericht Köln wies die hiergegen erhobene Klage ab und führte zur Begründung aus, dass die auf dem Fahrer­be­wer­tungs­portal zu einzelnen Kfz-Kennzeichen erhobenen und gespeicherten Daten personenbezogen seien. Die jeweiligen Fahrer bzw. Fahrzeughalter könnten von der Klägerin und auch Portalnutzern mit verhält­nis­mäßigem Aufwand bestimmt werden. Der Datenschutz der bewerteten Fahrer überwiege das Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse der Nutzer. Letzteres sei weniger schützenswert als beispielsweise das Interesse einer Person, die sich vor einem Arztbesuch auf einem Ärzte­be­wer­tungs­portal informiere. Bei dem Fahrer­be­wer­tungs­portal stehe eine Prangerwirkung einzelner Fahrer im Vordergrund. Das von der Klägerin nach ihren Angaben verfolgte Ziel könne auch erreicht werden, wenn Bewertungen - wie von der Anordnung des Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragten vorgegeben - lediglich an die Betroffenen selbst übermittelt würden.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23883

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI