Dokument-Nr. 3471
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Verwaltungsgericht Köln Urteil07.12.2006
Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierversuchsstudie bestätigt
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Greenpeace berechtigt war, eine Tierversuchsstudie, die die Firma Monsanto Europe (Brüssel) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht (Bundesamt) vorgelegt hat, einzusehen.
Die Firma Monsanto begehrte im Frühjahr 2005 eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz zur Einfuhr von genverändertem Mais aus den USA. Hierzu legte sie zum Nachweis der medizinischen Unbedenklichkeit dem Bundesamt eine Rattenfütterungsstudie vor, die Greenpeace - gestützt auf das Umweltinformationsgesetz - einsehen wollte. Nachdem das Bundesamt die Fa. Monsanto im März 2005 darüber unterrichtet hatte, dass es die Rattenfütterungsstudie nicht als vertraulich behandeln werde, versuchte die Fa. Monsanto im April 2005 in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, die Herausgabe der Studie an Greenpeace zu verhindern. Ihr Antrag wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 9. Juni 2005 abgelehnt, ihre Beschwerde dagegen vom Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 20. Juni 2005 zurückgewiesen. Maßgebend dafür war die Erwägung, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Bereich des Gentechnikrechts nur eingeschränkt gelte und Erkenntnisse über schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt vom Geheimnisschutz ausgenommen seien.
Mit der Klage verfolgte die Fa. Monsanto ihr Anliegen weiter und begehrte die Feststellung, dass die Herausgabe der Studie an Greenpeace rechtswidrig war. Diese Klage hielt das Verwaltungsgericht zwar für zulässig, weil sich ein vergleichbarer Konflikt über den Umfang des Geheimnisschutzes in Verfahren nach dem Gentechnikgesetz wiederholen könne. Die Richter blieben in der Sache aber bei den im Eilverfahren im Juni 2005 getroffenen Feststellungen und wiesen die Klage ab.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 07.12.2006
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