18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 3471

Drucken
Urteil07.12.2006Verwaltungsgericht Köln13 K 4947/05
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil07.12.2006

Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierver­suchs­studie bestätigt

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat entschieden, dass Greenpeace berechtigt war, eine Tierver­suchs­studie, die die Firma Monsanto Europe (Brüssel) im Rahmen eines Zulas­sungs­ver­fahrens nach dem Gentech­nik­gesetz dem Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­telrecht (Bundesamt) vorgelegt hat, einzusehen.

Die Firma Monsanto begehrte im Frühjahr 2005 eine Genehmigung nach dem Gentech­nik­gesetz zur Einfuhr von genverändertem Mais aus den USA. Hierzu legte sie zum Nachweis der medizinischen Unbedenk­lichkeit dem Bundesamt eine Ratten­füt­te­rungs­studie vor, die Greenpeace - gestützt auf das Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz - einsehen wollte. Nachdem das Bundesamt die Fa. Monsanto im März 2005 darüber unterrichtet hatte, dass es die Ratten­füt­te­rungs­studie nicht als vertraulich behandeln werde, versuchte die Fa. Monsanto im April 2005 in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwal­tungs­gericht Köln, die Herausgabe der Studie an Greenpeace zu verhindern. Ihr Antrag wurde jedoch vom Verwal­tungs­gericht Köln mit Beschluss vom 9. Juni 2005 abgelehnt, ihre Beschwerde dagegen vom Oberver­wal­tungs­gericht Münster mit Beschluss vom 20. Juni 2005 zurückgewiesen. Maßgebend dafür war die Erwägung, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nissen im Bereich des Gentech­nik­rechts nur eingeschränkt gelte und Erkenntnisse über schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt vom Geheimnisschutz ausgenommen seien.

Mit der Klage verfolgte die Fa. Monsanto ihr Anliegen weiter und begehrte die Feststellung, dass die Herausgabe der Studie an Greenpeace rechtswidrig war. Diese Klage hielt das Verwal­tungs­gericht zwar für zulässig, weil sich ein vergleichbarer Konflikt über den Umfang des Geheim­nis­schutzes in Verfahren nach dem Gentech­nik­gesetz wiederholen könne. Die Richter blieben in der Sache aber bei den im Eilverfahren im Juni 2005 getroffenen Feststellungen und wiesen die Klage ab.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 07.12.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3471

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI