23.11.2024
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Dokument-Nr. 3471

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Urteil07.12.2006Verwaltungsgericht Köln13 K 4947/05
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Verwaltungsgericht Köln Urteil07.12.2006

Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierver­suchs­studie bestätigt

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat entschieden, dass Greenpeace berechtigt war, eine Tierver­suchs­studie, die die Firma Monsanto Europe (Brüssel) im Rahmen eines Zulas­sungs­ver­fahrens nach dem Gentech­nik­gesetz dem Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­telrecht (Bundesamt) vorgelegt hat, einzusehen.

Die Firma Monsanto begehrte im Frühjahr 2005 eine Genehmigung nach dem Gentech­nik­gesetz zur Einfuhr von genverändertem Mais aus den USA. Hierzu legte sie zum Nachweis der medizinischen Unbedenk­lichkeit dem Bundesamt eine Ratten­füt­te­rungs­studie vor, die Greenpeace - gestützt auf das Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz - einsehen wollte. Nachdem das Bundesamt die Fa. Monsanto im März 2005 darüber unterrichtet hatte, dass es die Ratten­füt­te­rungs­studie nicht als vertraulich behandeln werde, versuchte die Fa. Monsanto im April 2005 in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwal­tungs­gericht Köln, die Herausgabe der Studie an Greenpeace zu verhindern. Ihr Antrag wurde jedoch vom Verwal­tungs­gericht Köln mit Beschluss vom 9. Juni 2005 abgelehnt, ihre Beschwerde dagegen vom Oberver­wal­tungs­gericht Münster mit Beschluss vom 20. Juni 2005 zurückgewiesen. Maßgebend dafür war die Erwägung, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nissen im Bereich des Gentech­nik­rechts nur eingeschränkt gelte und Erkenntnisse über schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt vom Geheimnisschutz ausgenommen seien.

Mit der Klage verfolgte die Fa. Monsanto ihr Anliegen weiter und begehrte die Feststellung, dass die Herausgabe der Studie an Greenpeace rechtswidrig war. Diese Klage hielt das Verwal­tungs­gericht zwar für zulässig, weil sich ein vergleichbarer Konflikt über den Umfang des Geheim­nis­schutzes in Verfahren nach dem Gentech­nik­gesetz wiederholen könne. Die Richter blieben in der Sache aber bei den im Eilverfahren im Juni 2005 getroffenen Feststellungen und wiesen die Klage ab.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 07.12.2006

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