18.10.2024
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Dokument-Nr. 2931

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss09.06.2005

Greenpeace darf Tierver­suchs­studie zu genverändertem Mais einsehen

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat einen Eilantrag des Unternehmens Monsanto abgelehnt, mit dem das Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit in Berlin zur vertraulichen Behandlung einer Tierver­suchs­studie nach dem Gentech­nik­gesetz verpflichtet werden sollte. Das Gericht bestätigte die Rechts­auf­fassung der Behörde, dass die Umwelt­or­ga­ni­sation Greenpeace berechtigt ist, die Studie zu der genveränderten Maissorte MON 863 einzusehen.

Monsanto will genveränderten Mais aus den USA importieren. Die dafür erforderliche Genehmigung setzt voraus, dass zunächst eine "Tierfüt­te­rung­studie" durchgeführt wird. Die Maissorte MON 863 wurde deshalb über einen Zeitraum von 90 Tagen an Ratten verfüttert, die Versuch­s­er­gebnisse wurden dokumentiert. Zum Rechtsstreit kam es, weil das Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit einem Antrag von Greenpeace entsprechen und die Studie der Umwelt­or­ga­ni­sation zugänglich machen will. Dem widersprach Monsanto und wandte sich an das Gericht.

Dieses gab jedoch der Behörde und Greenpeace Recht. Greenpeace habe einen Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch nach dem Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz, entschieden die Richter. Davon gehe das Bundesamt zu Recht aus. Das Unternehmen könne sich nicht auf den Schutz von Geschäfts­ge­heim­nissen berufen. Denn es sei nicht ersichtlich, dass Konkurrenten des Unternehmens aus der Veröf­fent­lichung der Studie wirtschaft­lichen Nutzen ziehen könnten.

Siehe nachfolgend:

Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierver­suchs­studie bestätigt

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 10.06.2005

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