Dokument-Nr. 2931
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Köln Beschluss09.06.2005
Greenpeace darf Tierversuchsstudie zu genverändertem Mais einsehen
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag des Unternehmens Monsanto abgelehnt, mit dem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin zur vertraulichen Behandlung einer Tierversuchsstudie nach dem Gentechnikgesetz verpflichtet werden sollte. Das Gericht bestätigte die Rechtsauffassung der Behörde, dass die Umweltorganisation Greenpeace berechtigt ist, die Studie zu der genveränderten Maissorte MON 863 einzusehen.
Monsanto will genveränderten Mais aus den USA importieren. Die dafür erforderliche Genehmigung setzt voraus, dass zunächst eine "Tierfütterungstudie" durchgeführt wird. Die Maissorte MON 863 wurde deshalb über einen Zeitraum von 90 Tagen an Ratten verfüttert, die Versuchsergebnisse wurden dokumentiert. Zum Rechtsstreit kam es, weil das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einem Antrag von Greenpeace entsprechen und die Studie der Umweltorganisation zugänglich machen will. Dem widersprach Monsanto und wandte sich an das Gericht.
Dieses gab jedoch der Behörde und Greenpeace Recht. Greenpeace habe einen Informationsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz, entschieden die Richter. Davon gehe das Bundesamt zu Recht aus. Das Unternehmen könne sich nicht auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen berufen. Denn es sei nicht ersichtlich, dass Konkurrenten des Unternehmens aus der Veröffentlichung der Studie wirtschaftlichen Nutzen ziehen könnten.
Siehe nachfolgend:
Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierversuchsstudie bestätigt
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 10.06.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2931
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.