23.11.2024
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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil14.07.2017

Falschparkerin muss Kosten für Abschlepp­maßnahme zahlenBehörden haben keine Nachforschungs­pflicht nach Aufenthaltsort des Fahrers

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat entschieden, dass eine Fahrzeug­be­sitzerin, die ihren Pkw verbotswidrig in einem Torbogen einer Straße abstellt, zu recht für die entstandenen Abschleppkosten herangezogen werden kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte ihr Fahrzeug im Torbogen der Paulstraße in Koblenz geparkt. Dadurch entstand eine Engstelle von 2,40 m. Zulieferer eines angrenzenden Gewerbebetriebs konnten diesen nicht mehr anfahren. Daraufhin beauftragte die beklagte Stadt ein Abschlep­pun­ter­nehmen mit der Umsetzung des Fahrzeugs und setzte gegenüber der Klägerin die dafür entstandenen Kosten in Höhe von 189,63 Euro fest.

Dagegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Widerspruch Klage. Der "normale" Verkehr habe die betroffene Stelle passieren können. Außerdem sei die Abschlepp­maßnahme schon nach unver­hält­nismäßig kurzer Zeit veranlasst worden.

Verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug macht Passieren für Lieferverkehr ebenso wie für Rettungsdienste und Feuerwehr unmöglich

Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschied, dass die Beklagte die Klägerin zu Recht zu den entstandenen Kosten herangezogen habe. Sie habe ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt. Damit habe zugleich das Gebot bestanden, das Fahrzeug sofort zu entfernen. Es bestehe in derartigen Fällen grundsätzlich keine Nachfor­schungs­pflicht der Behörden nach dem Aufenthaltsort des Fahrers. Gleichwohl hätten die Bediensteten der Beklagten erfolglos versucht, die Klägerin ausfindig zu machen. Im Anschluss daran sei ein längeres Zuwarten mit Blick auf die Situation nicht geboten gewesen, zumal eine weitere Zeitspanne bis zum Eintreffen des Abschlepp­fahrzeugs verstrichen sei. In einem Notfall wäre es für Fahrzeuge der Rettungsdienste und der Feuerwehr nicht möglich gewesen, dort einzufahren.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

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