21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine große Solaranlage.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil14.07.2016

Genehmigung für zwei Windener­gie­anlagen wegen optischer Beein­träch­ti­gungen bedeutender regionaler Denkmäler zu Recht versagtBurgen würden durch Dominanz der Windkraft­anlagen visuelle Anziehungskraft verlieren

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis Cochem-Zell einem Unternehmen der Windener­gie­b­ranche zu Recht die immissions­schutz­rechtlichen Genehmigungen für zwei Windener­gie­anlagen wegen optischer Beein­träch­ti­gungen der Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten versagt hat.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Windener­gie­b­ranche, beantragte die Errichtung zweier Windener­gie­anlagen mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotor­durch­messer von 120 m in der Gemarkung Kail. Die vorgesehenen Standorte gehören zu einem im Flächen­nut­zungsplan der ehemaligen Verbands­ge­meinde Treis-Karden dargestellten Sondergebiet Windkraft. Bezogen auf dieses Gebiet ist in der Planung auf die Erfor­der­lichkeit von Sicht­kon­tak­t­analysen zur Mosel und zu Burgen hingewiesen. Der Landkreis Cochem-Zell versagte die immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung, weil die beiden Burgen in Cochem und Klotten beeinträchtigt würden. Hiermit war das Unternehmen nicht einverstanden und suchte nach Erhebung des Widerspruchs im Wege der Untätig­keitsklage um Rechtsschutz nach.

Windräder würden neue landschaftliche Dominanzpunkte bilden

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwal­tungs­gericht Koblenz entscheide, dass die Windkraft­anlagen nicht geneh­mi­gungsfähig seien, da planungs­rechtliche Vorschriften entgegenstünden. Da es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handele, müssten die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Zu diesen Zielen gehöre auch das im regionalen Raumord­nungsplan der Planungs­ge­mein­schaft Mittelrhein-Westerwald formulierte Ziel, dominierende landschafts­prägende Gesamtanlagen mit erheblicher Fernwirkung vor optischen Beein­träch­ti­gungen zu bewahren. Die Reichsburg in Cochem und die Burg Coraidelstein in Klotten, bedeutende Denkmäler der Region, zählten zu diesen Anlagen. Aus den im Geneh­mi­gungs­ver­fahren erstellten Sicht­kon­tak­t­analysen ergebe sich, dass mit der Aufstellung der beiden Windräder neue Dominanzpunkte in der Landschaft entstünden. Von bedeutsamen Blickpunkten aus seien die Rotoren der beiden Windener­gie­anlagen über der Hangkante zu sehen und wirkten in den Hangbereich hinein. Dies bedeute eine für die Landschaft in ihrem bisherigen Bestand neue und fremdartige technische Überformung, die gleichsam von oben nach unten in den Hang hineinwirke und die Sichtbeziehung auf die Burgen und deren Umgebung störe. Die in exponierter Solitärlage errichteten Burgen seien nur noch gemeinsam mit den Windener­gie­anlagen wahrnehmbar. Durch deren Dominanz verlören die Burgen ihre visuelle Anziehungskraft, die bei drehenden Rotoren noch mehr zurücktrete. Zugleich verändere sich die Maßstäblichkeit der Landschaft und der Burgen, die gegenüber den Windener­gie­anlagen als technischen Bauwerken zurückträten, während sie ursprünglich die Großbauten in der Landschaft darstellten.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22975

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI