18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil10.12.2007

Wendehammer: Gegen verbotene Lärmbelästigung kann nicht geklagt werdenKlage gegen Anordnung eines verkehrs­be­ru­higten Bereiches abgewiesen

Die Anordnung eines verkehrs­be­ru­higten Bereiches kann nicht mit der Begründung angefochten werden, dort werde missbräuchlich gebolzt. Das entschied kürzlich das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der Kläger bewohnt ein Haus in unmittelbarer Nähe eines Wendehammers, der von anwohnenden Kindern zum Spielen genutzt wird. In einem ersten Verwal­tungs­rechtsstreit hatte der Kläger Klage mit dem Ziel erhoben, die Stadt zur Einhaltung immis­si­ons­schutz­recht­licher Lärmgrenzwerte zu verpflichten. Diese Klage hatte teilweise Erfolg (vgl. Fußballspielen oder Bolzen auf Wendehammer ist verboten (Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.09.2007 - 7 A 10789/07.OVG -)).

Zwischen­zeitlich hatte die zuständige Verbands­ge­meinde die betroffene Straße einschließlich des Wendehammers auf Antrag der Mehrheit der Anwohner zum verkehrs­be­ru­higten Bereich ausgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Straße sei aufgrund ihrer Lage und ihres Ausbauzustandes zum Kinderspiel geeignet; andere adäquate Spiel­mög­lich­keiten stünden in der näheren Umgebung nicht zur Verfügung. Der Kläger wandte sich gegen diese verkehrs­rechtliche Anordnung und beantragte, die Schilder für Beginn und Ende der verkehrs­be­ru­higten Zone zu entfernen. Der mit der Ausweisung als Spielstraße einhergehende Lärm, insbesondere verursacht durch das Bolzen gegen die Wand eines am Wendehammer befindlichen Trafohäuschens, stelle eine unerträgliche Belästigung dar und gefährde seine Gesundheit. Nachdem sein Widerspruch zurückgewiesen worden war, erhob er Klage.

Die Klage blieb erfolglos. Sie sei, so die Richter, mangels Rechts­schutz­be­dürfnis bereits unzulässig, da sie sich als nutzlos für den Kläger erweise. In einem verkehrs­be­ru­higten Bereich sei zwar das Kinderspiel erlaubt, nicht aber das vom Kläger angegriffene, lärmintensive Bolzen. Da die Verkehrszeichen das als störend empfundene Verhalten folglich schon nicht gestatteten, könne der Kläger sein Klageziel auch nicht durch deren Entfernung erreichen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/08 des VG Koblenz vom 04.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5388

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI