21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil07.02.2006

Wendehammer als Spielplatz

Kinder dürfen auf einem Wendehammer, der zu einer Straße gehört, spielen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnhauses in Nassau, das in einem reinen Wohngebiet liegt. Es grenzt an den Wendehammer einer Straße an, der von Kindern zum Bolzen und Spielen genutzt wird. Unter anderem wird dabei auch gegen die Steinwand einer benachbarten Trafostation mit Fußbällen geschossen. Das von der beklagten Verbands­ge­meinde Nassau aufgestellte Schild „kein Bolzplatz“ zeigte nach Auffassung des Klägers keine Wirkung.

Nachdem der Kläger sich noch einmal an die Beklagte wandte, teilte diese ihm mit, sie werde keine weiteren Maßnahmen gegen die Lärmbe­ein­träch­ti­gungen ergreifen. Daraufhin erhob der Kläger Klage und machte geltend, dass der Lärm für ihn nicht zumutbar sei; er verlange die Verurteilung der Verbands­ge­meinde Nassau zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Lärmabwehr.

Das Verwal­tungs­gericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen solchen Abwehranspruch. Er müsse den Lärm durch die spielenden Kinder hinnehmen. Die nähere Umgebung des Grundstücks sei als reines Wohngebiet einzustufen und die betroffene Straße seit 9. Dezember 2005 als verkehrs­be­ru­higter Bereich ausgewiesen. Damit seien dort Kinderspiele wie etwa das Bolzen erlaubt. Bei den Immissionen, die hierdurch entstünden, handele es sich um unvermeidbare Leben­s­äu­ße­rungen von Kindern, wie sie im Stadtbereich in herkömmlicher Weise auftreten und untrennbar zum Wohnen gehörten. Derartige Immissionen seien der Nachbarschaft ohne weiteres zumutbar.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 09/06 des VG Koblenz von 03.03.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1998

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI