21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31288

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil30.12.2021

Entgeltsatzung Abwas­ser­be­sei­tigung der Verbands­ge­meinde Westerburg ist wirksamVeranlagung beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage

Die Entgeltsatzung Abwas­ser­be­sei­tigung der Verbands­ge­meinde Westerburg ist wirksam. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin, ein Unternehmen, ist Eigentümerin eines ca. 47.000 qm großen Grundstücks, das in einem Gewerbegebiet liegt. Für die Abwas­se­r­ent­sorgung setzte die Verbands­ge­meinde wiederkehrende Beiträge für die Schmutz­was­ser­be­sei­tigung und die Nieder­schlags­was­ser­be­sei­tigung fest. Insgesamt machten die Beiträge für das Jahr 2015 ungefähr 26.000,00 € und für das Jahr 2016 ungefähr 27.500,00 € aus. Hiermit war das Unternehmen nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage.

Beitragsmaßstab entspricht Prinzip der Vorteils­ge­rech­tigkeit

Die Klage blieb ohne Erfolg. Die Veranlagung, so die Koblenzer Richter, beruhe auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbands­ge­meinde genüge den gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere widerspreche der von der Verbands­ge­meinde gewählte Beitragsmaßstab betreffend die Kosten für die Schmutz­was­ser­be­sei­tigung entgegen der Auffassung der Klägerin nicht dem Prinzip der Vorteils­ge­rech­tigkeit. Dies gelte auch für den Vollge­schoss­zu­schlag. Denn nach der oberge­richt­lichen Rechtsprechung sei eine darauf bezogene Typisierung und Pauschalierung zulässig, wenn nicht mehr als 10 % der von der Verbands­ge­meinde zu veranlagenden Grundstücke nur eingeschossig bebaubar seien. Unter Berück­sich­tigung dessen habe der Verbands­ge­meinderat aus Gründen der Verwal­tung­s­prak­ti­ka­bilität für die ersten beiden Vollgeschosse einen einheitlichen Zuschlag zur Grund­s­tücks­fläche vorsehen dürfen, da zur Überzeugung der Richter deutlich weniger als 10 % der Grundstücke nur eingeschossig bebaubar seien.

Keine unzulässige Privilegierung von Freibäder und Freizeitanlagen ersichtlich

Auch die Regelungen in der Satzung zur Veranlagung von Camping-, Sportplätzen und Freibädern seien mit dem Grundsatz der Abgaben­ge­rech­tigkeit zu vereinbaren. Der Beitragsmaßstab für die Nieder­schlags­was­ser­be­sei­tigung sei ebenfalls wirksam. Insoweit würden Freibäder und Freizeitanlagen nicht in unzulässiger Weise privilegiert. Schließlich sei auch nichts dafür ersichtlich, dass die Beiträge in fehlerhafter Weise kalkuliert worden seien.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31288

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI