18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil21.06.2017

Wegnahme von Tieren wegen nicht artgerechter Unterbringung und Versorgung rechtmäßigTierhalteverbot wegen voraussichtlich erneuter Zuwider­hand­lungen gegen Tier­halte­bestimmungen ebenfalls nicht zu beanstanden

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat entschieden, dass eine durch den Landkreis verfügte tier­schutz­rechtliche Anordnung zur Wegnahme von Tieren, die nachweislich nicht artgerecht untergebracht und versorgt wurden rechtmäßig ist. Auch ein daraus resultierendes Tierhal­ter­verbot ist nicht zu beanstanden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurch­suchung im Wohngebäude der Kläger wurden dort 55 Katzen und 10 Hunde aufgefunden. Sämtliche Tiere befanden sich in einem schlechten Pflegezustand. Das Fell hatte Verfilzungen, die Tiere waren von Flöhen und Ohrmilben befallen, hatten Zahnstein, waren untergewichtig und litten unter Wurmbefall. Die Räume, Käfige und Verschläge waren teilweise stark verkotet und wiesen zum Teil keine Versorgung mit Futter und/oder Wasser auf. Einige Tiere waren massiv verhal­tens­auf­fällig. Eine Katze wurde abgemagert tot aufgefunden. Nach Einschätzung der zuständigen beamteten Tierärztin seien die Tiere nicht artgerecht untergebracht und versorgt worden. Die Kläger seien nicht in der Lage, Tiere zu halten.

Kläger halten Tierhal­te­verbote für unver­hält­nismäßig

Der beklagte Landkreis Mayen-Koblenz verfügte daraufhin die Wegnahme der Tiere und untersagte den Klägern die Haltung und Betreuung von Tieren jeglicher Art. Die Kläger erhoben nach erfolglosem Widerspruch Klage. Die Tierhal­te­verbote seien nach ihrer Auffassung unver­hält­nismäßig. Die Einschätzungen der Tierärztin seien unzutreffend oder überzogen. Ein tierschut­z­widriges Verhalten könne man ihnen nicht anlasten.

VG: Tierschutz­rechtliche Anordnungen waren rechtmäßig

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die gegen die Kläger ergangenen tierschutz­recht­lichen Anordnungen seien rechtmäßig, urteilte das Verwal­tungs­gericht Koblenz. Der Beklagte habe die Wegnahme der Tiere zu Recht auf das Gutachten der beamteten Tierärztin gestützt. Deren Einschätzung werde durch die anlässlich der Hausdurch­suchung gefertigten Lichtbilder und Befunde der Tierärzte, die die Tiere anschließend untersucht hätten, gestützt. Das bloße Behaupten der Kläger, sie hätten die Tiere ordnungsgemäß gehalten, sei angesichts der aktenkundigen Beweislage ebenso wenig stichhaltig wie das reine Bestreiten der Richtigkeit der sachver­ständigen Stellungnahme.

Erneuten Zuwider­hand­lungen gegen Tierhal­ter­be­stim­mungen ist mit Tierhalteverbot entge­gen­zu­wirken

Auch das Tierhalteverbot sei rechtens. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen könne das Halten und Betreuen von Tieren einer Person untersagt werden, die - wie die Kläger - den Tierhal­te­be­stim­mungen wiederholt oder grob zuwider gehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugeführt habe. Da die Kläger auch nach der Hausdurch­suchung und den getroffenen Anordnungen erneut Tiere in vergleichbaren Verhältnissen gehalten hätten, sei davon auszugehen, dass es weiterhin derartige Zuwider­hand­lungen gebe. Diesen müsse mit dem Verbot entgegengewirkt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24487

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI