15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5868

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil20.03.2008

Widerruf für Zootierhandlung rechtmäßigFehlende Zuverlässigkeit und Sachkunde

Der Landkreis Ahrweiler durfte gegenüber einer Gesellschaft Erlaubnisse zum Handeln mit Tieren widerrufen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Die Klägerin betreibt u.a. eine Zootierhandlung. Im Dezember 1993 wurde ihr der gewerbsmäßige Handel mit Stubenvögeln erlaubt. Im August 1998 erteilte der Landkreis der Klägerin die tierschutz­rechtliche Erlaubnis, gewerbsmäßig mit Wirbeltieren zu handeln. In der Folgezeit bestand Veranlassung, die Tierhandlung häufiger zu kontrollieren.

Zootierhandlung vernachlässigt Tiere

Die Kontrollen zeigten, dass die Futter- und Tränkgefäße nicht oder nur unzureichend täglich gesäubert wurden. Auch wurden zwei tote Hamster hinter Schubkäfigen gefunden, was nach Einschätzung des Landkreises ein Beleg für die Vernach­läs­sigung der Tiere war. Gravierende Mängel seien, so die Behörde, auch bei den Aquarien gegeben gewesen. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die „Gute Hygienepraxis” in einer Zootierhandlung sei das Einstellen von Tieren mit unbekanntem Seuchenstatus ohne entsprechende Quarantäne oder amtliches Gesund­heits­zeugnis. Der eingeschaltete Amtsveterinär des Landkreises war zudem der Auffassung, dass der Verantwortliche einer gewerbsmäßigen Zootierhandlung die vorhandenen Überbesetzungen in den Käfigen nicht zulassen dürfe.

Landkreis widerruft Erlaubnis für Handel mit Tieren

Nachdem eine erneute Überprüfung wiederum Mängel zeigte, widerrief der Landkreis die erteilten Erlaubnisse. Denn diese Erlaubnisse hätten in Kenntnis der festgestellten Mängel von vornherein nicht erteilt werden dürfen. Hiermit war die Klägerin nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage, die aber erfolglos blieb.

Gericht bestätigt den Widerruf - zahlreiche Mängel festgestellt

Der Widerruf, so das Gericht, sei rechtmäßig. Den verant­wort­lichen Personen des Betriebes fehle die Zuverlässigkeit und Sachkunde für die Führung einer Zootierhandlung. Dies sei bei den zahlreichen Kontrollen deutlich geworden. Die festgestellten Mängel bei Pflege und Reinigung der Behältnisse und der Haltung der Tiere stellten keine Bagatelle dar, weil sie die Möglichkeit zu artgerechter Bewegung und Entfaltung der Tiere einschränkten. Ebenfalls stehe fest, dass die Käfige der Zoohandlung mit zu vielen Tieren besetzt gewesen seien. Dies deute auf einen gravierenden Organi­sa­ti­o­ns­mangel hin.

Zootierhandlung hat auch eine Vorbildfunktion

Auch die ungenügende Ausstattung der Käfige sei als erheblicher Beanstan­dungspunkt anzusehen. Weiter sei zu berücksichtigen, dass eine Zootierhandlung vorbildlich sein sollte, da sich der spätere Tierhalter an ihr orientiere. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Landkreis bei seiner Entscheidung sachfremde Erwägungen angestellt habe. Schließlich rechtfertigten es die von der Klägerin angeführten wirtschaft­lichen Gründe nicht, dass der Landkreis gesetzeswidrige Zustände dulde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Koblenz vom 08.04.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5868

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI