18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil27.10.2010

VG Koblenz: Soldat haftet nicht für wegrollendes FahrzeugSoldat wurde nicht auf dem Fahrzeugtyp Mercedes Benz Vito eingewiesen

Wenn ein Dienstfahrzeug eines Soldaten mit nicht vollständig angezogener Fußfest­stell­bremse wegrollt und verunfallt, dann muss der Soldat den Schaden nicht ersetzen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschieden. Der Soldat habe nicht grob fahrlässig gehandelt, da die Fußfest­stell­bremse eines Vito erst bei ungewöhnlich hohem Aufwand greife und er mit dieser Besonderheit nicht vertraut gewesen sei.

Im hiesigen Rechtsstreit fuhr der Kläger als Zeitsoldat einen Mercedes Benz Vito als Militärfahrzeug auf dem Fliegerhorst Büchel. Auf leicht abschüssigem Gelände parkte er das Fahrzeug und zog die Fußfeststellbremse über etwa vier oder fünf Rasten an.

Militärfahrzeug kollidierte mit Unimog

Nachdem er das Auto verlassen hatte, rollte es los und kollidierte mit einem Unimog. 2.875,93€ Schadensersatz hat der Bund daraufhin von dem Kläger verlangt, da er die Bremse nicht ausreichend fest angezogen habe. Dagegen legte der Kläger erfolglos Beschwerde ein. Anschließend hat er Klage zum Verwal­tungs­gericht erhoben. Er macht geltend, dass die Feststellbremse technisch mangelhaft sei.

Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Das Verwal­tungs­gericht hat der Klage stattgegeben: Ein Soldat hafte nur für einen Schaden, den er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Grob fahrlässig habe sich der Kläger aber nicht verhalten. Die Fußfest­stell­bremse des Mercedes Benz Vito habe nämlich die Besonderheit, erst nach mindestens acht Rasten die Räder zu blockieren. Dafür müsste ein Gewicht von etwa 30 kg auf die Bremse ausgeübt werden. Dies sei unüblich. Damit habe der Kläger nicht rechnen müssen, da er auf diesem Fahrzeugtyp nicht eingewiesen worden sei und mit dem Vito bis dahin auch nur wenig Fahrpraxis gehabt habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10559

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI