21.11.2024
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Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil08.03.2007

Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegenBei Straße mit 10 % Gefälle Rückwärtsgang einlegen

Wer seinen Wagen auf abschüssiger Straße (hier: 10 % Gefälle) nur mit angezogener Handbremse parkt, ohne den ersten Gang einzulegen, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlan­des­gericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einer Straße abgestellt, die ein Gefälle von ungefähr 10 % aufwies. Er hatte die Handbremse angezogen - nicht aber den ersten Gang eingelegt. Das Fahrzeug rollte weg und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Vor Gericht behauptete er, möglicherweise versehentlich den dritten Gang eingelegt zu haben.

Das Oberlan­des­gericht Koblenz gab der Versicherung Recht. Sie müsse den Schaden gemäß § 61 VVG nicht begleichen, denn der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt.

Im Ergebnis könne dahinstehen, ob der Kläger versehentlich den dritten Gang eingelegt gehabt hatte, da auch dann ein grober Sorgfalts­verstoß zu bejahen gewesen wäre. Die Gefah­ren­si­tuation einer stark abschüssigen Straße erfordere nämlich besondere Aufmerksamkeit, so dass der Kläger gehalten gewesen wäre, sich mit Sorgfalt zu vergewissern, tatsächlich den richtigen Gang eingelegt zu haben. Dies zumal ein Sachver­ständiger für ein Gefälle von 10 % den ersten Gang nur gerade noch für ausreichend erachtet hat und es für empfeh­lens­werter hielt, das Fahrzeug sogar mit Hilfe des Rückwärtsganges zu sichern.

Quelle: ra-online

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