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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil09.05.2017

Namensänderung in James Bond unzulässigÄnderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen familiärer Probleme nicht gerechtfertigt

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat entschieden, dass eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen familiärer Probleme nicht zulässig ist. Zumal für das Gericht nicht nachvollziehbar dargelegt wurde, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte bei der Verbands­ge­meinde Bad Marienberg unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung. Er wolle James Bond heißen, sei aber auch aus einer Kombination dieses Namens mit seinem Vornamen einverstanden. Mehrere, ihn behandelnde Ärzte hätten die Namensänderung befürwortet. Die Verbands­ge­meinde lehnte die Namensänderung ab. Daraufhin erhob der Kläger nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage.

Gründe für Beilegung familiärer Konflikte nach Namensänderung nicht plausibel

Nachdem das Verwal­tungs­gericht Koblenz und das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz dem Kläger Prozess­kos­tenhilfe versagt hatten, wurde die Klage nunmehr vom Verwal­tungs­gericht abgewiesen. Eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond sei nicht wegen familiärer Probleme gerechtfertigt, so die Koblenzer Richter. Soweit der Kläger geltend mache, dass sein Onkel und dessen Familie ihn beleidigten und ihn mit Strafanzeigen überzögen, sei nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten. Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Namen stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden. Angesichts dessen könne die Namenänderung unabhängig davon, ob eine solche hier aus medizinischer Sicht indiziert wäre, nicht gewährt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

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