21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29421

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Kassel Urteil27.10.2020

VG Kassel hebt Entwässerungs­satzung der Marktgemeinde Haunetal teilweise aufOrientierung der Grenzermittlung für Tiefen­be­grenzungs­regelung an ortsüblicher baulicher Nutzbarkeit zwingend

Das Verwal­tungs­gericht Kassel hat mit Urteilen vom 27.10.2020 in insgesamt 29 Verfahren Bescheide über Beiträge für Erneuerungs- und Erweiterungs­maßnahmen am Kanalnetz und den Kläranlagen der Marktgemeinde Haunetal aufgehoben. Die Bescheide sind auf der Grundlage der Entwässerungs­satzung der Marktgemeinde Haunetal vom 05.10.2010, geändert durch Satzung vom 10.12.2013 ergangen.

Das VG hat dabei die in der geänderten Satzung enthaltenen Gebüh­ren­be­stim­mungen beanstandet: Die darin enthaltene sog. qualifizierte Tiefenbegrenzungsregelung verstoße gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen das Vorteilsprinzip aus § 11 Abs. 1 Satz 4 KAG sowie gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden Grundsatz der Abgaben­ge­rech­tigkeit. Die für diese Regelung erforderliche Ermittlung der örtlichen Verhältnisse sei methodisch fehlerhaft erfolgt.

Trennung von Grund­s­tücks­teilen mit und ohne öffentlicher Wasser­ver­sorgung und Abwas­ser­be­sei­tigung

Die Funktion einer Tiefen­be­gren­zungs­re­gelung ist es, bei besonders tiefen Grundstücken eine Inanspruchnahme des Eigentümers nur in dem Umfang vorzunehmen, in dem er tatsächlich durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgung begünstigt ist. Dazu sind die Flächen, die von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Wasser­ver­sorgung und Abwas­ser­be­sei­tigung bevorteilt sind und dadurch aufgewertet werden, von den Grund­s­tücks­teilen abzugrenzen, die auf Dauer keinen Bedarf an der Wasser­ver­sorgung und Abwas­se­r­ent­sorgung haben.

Orientierung der Tiefen­be­gren­zungs­re­gelung an ortsüblicher Baunutzung

Diese Abgrenzung ist grundsätzlich für jedes Grundstück einzeln vorzunehmen. Es ist den Gemeinden aus Gründen der Verwal­tung­s­prak­ti­ka­bilität und Verwal­tungs­ver­ein­fachung gestattet, diese Abgrenzung mit einer Tiefen­be­gren­zungs­re­gelung zu generalisieren. Die Tiefen­be­grenzung muss die typischen örtlichen Verhältnisse widerspiegeln. Sie muss sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren.

Orientierung der Grenzermittlung an allen Grundstücken im Gemeindegebiet bei gleichzeitiger Beschränkung der Tiefen­be­gren­zungs­re­gelung auf Randgrundstücke unzulässig

Diesen Vorgaben entspricht die gemeindliche Satzung jedoch nicht: Die Gemeinde Haunetal hat nach den Ausführungen in den Urteilsgründen die Tiefen­be­gren­zungs­re­gelung qualifiziert auf Grundstücke in den Randlagen der Gemeinden beschränkt. Sie hat aber zur Ermittlung der Grenze nicht allein die in diesen Randlagen gelegenen Grundstücke berücksichtigt, sondern alle Grundstücke im Gemeindegebiet.

Berück­sich­tigung der baulichen Nutzbarkeit zwingend

Außerdem hat die Gemeinde die bauliche Nutzung der Grundstücke nicht berücksichtigt, sondern allein die Grund­s­tückstiefe. Die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks ist jedoch zwingend zu berücksichtigen. Die Ungültigkeit dieser Regelung führt nach den Gründen der Entscheidung zur Unwirksamkeit des beitrags­recht­lichen Teils der Satzung, also des Teils der Satzung, der Grundlage für die angefochtenen Beitrags­be­scheide ist. Demgemäß waren die angegriffenen Bescheide aufzuheben.

Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29421

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI