15.11.2024
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Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss08.05.2008

Kein Unter­sa­gungs­an­spruch gegen Oberbür­ger­meister wegen Äußerung, dass ein Anwalt die Interessen der NPD vertrete und rechtes Gedankengut verteidigeKeine Wieder­ho­lungs­gefahr

Ein Rastatter Anwalt ist mit seinem Antrag gescheitert, dem Oberbür­ger­meister der Stadt Karlsruhe öffentliche Äußerungen zu seiner politischen Gesinnung zu untersagen. Das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Anwalts ab.

Der Antragsteller hatte beantragt, der Stadt Karlsruhe, im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, öffentlich zu behaupten, dass er die Interessen der NPD vertrete oder rechtes Gedankengut vertrete oder verteidige. Anlass des Antrags war eine Erklärung des Karlsruher Oberbür­ger­meisters in einer Fernsehsendung, durch die sich der Antragsteller verletzt sah.

Das Gericht lehnte den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung ab, weil es an der erforderlichen Dringlichkeit fehle und auch kein Anspruch auf Unterlassung gegenüber der Stadt Karlsruhe bestehe. Die von dem Antragsteller befürchtete Wieder­ho­lungs­gefahr liege nicht vor. Denn der Oberbür­ger­meister habe seine Meinung nicht in seiner Eigenschaft als Amtsträger sondern als Parteimitglied und damit als Privatmann geäußert. Zukünftige ähnliche Äußerungen eines Organs der Stadt seien daher nicht zu befürchten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 08.05.2008

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