23.11.2024
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Dokument-Nr. 11135

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Beschluss14.02.2011Verwaltungsgericht Karlsruhe2 K 373/11
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Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss14.02.2011

Eilantrag gegen Nicht-Einladung der Partei "Die Linken" an Podiums­dis­kussion in Gymnasium erfolglosNicht Stadt, sondern Land Baden-Württemberg hätte für Beschwerde in Anspruch genommen werden müssen

Das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe hat einen Eilantrag des baden-württem­ber­gischen Landesverbandes der Partei „Die LINKEN“ abgelehnt, der die Einladung eines seiner Vertreter zu einer Podiums­dis­kussion an einem Freudenstädter Gymnasium erreichen wollte.

Im zugrunde liegenden Fall sollte die Podiums­dis­kussion Schüler, die bei der anstehenden Landtagswahl zum ersten Mal ihr Wahlrecht ausüben dürfen, über die Kandidaten informieren. Nachdem die Schulleiterin vom Kultus­mi­nis­terium darauf hingewiesen worden war, dass zu der Veranstaltung nur Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden könnten, nahm sie eine zuvor von ihr ausgesprochene Einladung eines Vertreters der Partei „Die LINKEN“ zurück. Sie verwies zur Begründung auf die Pflicht der Schule zur politischen Neutralität und führte aus, angesichts der Vielzahl der zur Landtagswahl am 27. März 2011 antretenden Parteien sei eine Auswahl unumgänglich, die von der Schule entsprechend den Ergebnissen der letzten Landtagswahl getroffen werde.

Verwal­tungs­gericht lehnt Eilantrag der Partei ab

Das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe lehnte den hiergegen gerichteten Eilantrag der Partei „DIE LINKEN“ mit der Begründung ab, nicht die Stadt, sondern das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Kultus­mi­nis­terium, sei in Anspruch zu nehmen gewesen. Bei der anstehenden Podiums­dis­kussion handele es sich um eine innere Schulan­ge­le­genheit. Soweit Maßnahmen der inneren Schulan­ge­le­genheit betroffen seien, sei das Land Baden-Württemberg Rechtsträger der Schule.

Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online

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