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25.11.2025 
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss20.11.2025

Motor­rad­fahr­verbot auf der K74 „Unabhän­gig­keits­straße“ bleibt im Eilverfahren bestehenGericht bestätigt Gefahrenlage und rechtmäßiges Ermessen der Stadt Rinteln

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat einen erneuten Eilantrag eines Motorradfahrers gegen eine straßen­ver­kehrs­be­hördliche Anordnung der Stadt Rinteln abgelehnt. Gegenstand der Anordnung ist das Verbot des Befahrens eines Strecke­n­ab­schnitts auf der sog. „Unabhän­gig­keits­straße“ mit Krafträdern (Motorrädern).

Der Motorradfahrer war bereits in den Jahren 2018 und 2020 gegen das Verbot gerichtlich vorgegangen. Damals hatten ein Eilantrag und eine Klage Erfolg. Die 7. Kammer hatte seinerzeit festgestellt, dass zwar die Voraussetzungen des Verbots vorlagen, die Stadt Rinteln ihr Ermessen bei der Umsetzung aber fehlerhaft ausgeübt hatte.

Bewertung der Unfalllage und Ermessen der Stadt

Mit Beschluss vom 20. November 2025 bestätigt die Kammer nunmehr, dass die Voraussetzungen für ein Verbot auch weiterhin vorliegen. Strecken könnten schon dann als „unsicher“ für Motorradfahrer eingeordnet werden, wenn dort innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Motorradunfälle passiert seien. Vorliegend hatten sich nach der erneuten Streckenöffnung allein in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 auf dem maßgeblichen Strecke­n­ab­schnitt 23 Unfälle unter Beteiligung von Krafträdern ereignet. Ermessensfehler seien nicht (mehr) ersichtlich. Die Stadt Rinteln habe Mopeds von dem Verbot ausgenommen und dieses zudem auf die Zeit von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt, in der die weit überwiegende Anzahl der Unfälle stattgefunden habe. Im Hinblick auf die erfolgte, weitere Aufklärung der Sachlage durch die Stadt Rinteln sei nicht ersichtlich, dass der qualifizierten Gefahrenlage auch mit einem milderen Mittel begegnet werden könne.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/mw)

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