Dokument-Nr. 5973
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Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss14.04.2008
Gestiegene Unfallzahlen: Gericht bestätigt Sperrung der Krähbergstrecke für Motorräder an Wochenenden und FeiertagenEilantrag des Inhabers eines Motorradcafes gescheitert
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die durch den Odenwaldkreis verfügte befristete Sperrung der Landesstraße 3108 zwischen dem Ortsende von Hetzbach und der Einmündung in die Landesstraße 2311 in Kailbach für Krafträder an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober 2008 für rechtmäßig erachtet.
Die Kammer wies den Eilantrag des Inhabers eines Motorradcafés zurück, das sich außerhalb des gesperrten Streckenabschnitts befindet. Der Antragsteller machte im Wesentlichen geltend, dass durch die Streckensperrung seine Kunden Nachteile zu gewärtigen hätten und dass die Sperrung zu erheblichen Umsatzrückgängen seines Motorradcafés führe.
Gericht: Klage ist möglicherweise (schon) unzulässig - jedenfalls aber unbegründet
Das Gericht äußerte bereits Zweifel daran, ob dem Antragsteller aufgrund seines Vortrages eine Antragsbefugnis zukomme und der Antrag daher zulässig sei.
Unabhängig davon sei der Antrag jedenfalls unbegründet, weil der Odenwaldkreis das ihm durch die Vorschrift des § 45 Straßenverkehrsordnung eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt habe. Über die Absicht der Behörde sei vorab über die Presse ausreichend informiert worden.
Unfallzahlen rechtfertigen die Sperrung der Strecke für Motorräder
Die angeordnete Sperrung an Wochenenden und Feiertagen rechtfertige sich vor allem durch den erheblichen Anstieg von Motorradunfällen mit Verletzten und Schwerverletzten im Jahre 2007. Die Maßnahme sei auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden. Dem Argument des Antragstellers, dass eine Sperrung der Strecke in nur eine Fahrtrichtung ebenso wirksam wäre vermochte die Kammer nicht zu folgen, da die festgestellten Unfälle des Jahres 2007 sich gleichermaßen auf beiden Fahrtrichtungen verteilten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 25.04.2008
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