18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil13.03.2014

Rückforderung von "Meister-BAföG" bei Unterrichts­fehl­zeiten rechtswidrigAuszubildenden darf nicht Begehen eines arbeits­ver­trag­lichen Pflich­ten­ver­stoßes zum Erhalt der Förder­voraus­setzungen zugemutet werden

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hält die bundesweite Verwal­tung­s­praxis zur Rückforderung von so genanntem "Meister-BAföG bei Unterrichts­fehl­zeiten für rechtswidrig.

Im zugrunde liegenden Verfahren klagte eine Arbeitnehmerin gegen die Rückforderung von so genanntem "Meister-BAföG" für eine neben der beruflichen Tätigkeit durchgeführte Fortbil­dungs­maßnahme. Die Klägerin hatte im Rahmen der Fortbil­dungs­maßnahme Unter­richts­zeiten unter anderem deshalb versäumt, weil sie von ihrem Arbeitgeber angewiesen worden war, an den betreffenden Tagen (samstags) zu arbeiten. Diese Fehlzeiten hatte die N-Bank als für die Bewilligung von Meister-BAföG zuständige Behörde nicht als entschuldigt anerkannt und der Klägerin deshalb letztlich eine insgesamt nur unregelmäßige Teilnahme an der Fortbil­dungs­maßnahme vorgeworfen, die zur Rückforderung der ausgezahlten Förderung berechtige. Hintergrund dafür ist eine bundesweite interne Weisung an die Förderbehörden, wonach nur krankheits- oder schwan­ger­schafts­be­dingte Fehlzeiten als entschuldigt anzuerkennen seien.

Bundesweite Verwal­tung­s­praxis zum Meister-BAföG unzulässig

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Hannover findet diese Auffassung und die darauf beruhende bundesweite Verwal­tung­s­praxis in den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zum Meister-BAföG keine Stütze. Vielmehr sei förderrechtlich von einer hinreichenden Entschuldigung für eingetretene Fehlzeiten zumindest dann auszugehen, wenn ein Auszubildender gezwungen gewesen wäre, zu deren Vermeidung gegen eine gesetzliche oder arbeits­ver­tragliche Rechtspflicht zu verstoßen. Es könne einem Auszubildenden nicht zugemutet werden, zum Erhalt der Förder­vor­aus­set­zungen einen arbeits­ver­trag­lichen Pflich­ten­verstoß zu begehen, der unter Umständen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen könnte.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17879

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI