14.11.2024
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss28.12.2006

Geringe Immissionen einer Biogasanlage sind hinzunehmenGericht lehnt Eilantrag gegen Biogasanlage in Lamspringe ab

Von einer 160 und 300m entfernten Biogasanlage gehen für Anwohner nur geringe Lärm- und Geruch­s­im­mis­sionen aus, die hinzunehmen sind. Das hat das Verwal­tungs­gericht Hannover entschieden und die Eilanträge dreier Anwohner gegen die Errichtung einer Biogasanlage abgelehnt.

Die Antragsteller, die in einer Entfernung zwischen 160 und 300 m von der im Gewerbegebiet geplanten Biogasanlage wohnen, wenden sich gegen die vom Gewer­be­auf­sichtsamt erteilte immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung im Wesentlichen mit der Begründung, die Biogasanlage verursache unzumutbare Lärm- und Geruch­s­im­mis­sionen. Dem ist die Behörde unter Bezugnahme auf im Geneh­mi­gungs­ver­fahren vorgelegte Gutachten entgegen getreten.

In seiner Entscheidung kommt das Gericht unter Würdigung dieser Gutachten zu dem Ergebnis, dass die von der Biogasanlage ausgehenden Lärm- und Geruch­s­im­mis­sionen auch unter Berück­sich­tigung von Vorbelastungen, die insbesondere von einem neben der geplanten Biogasanlage gelegenen Sägewerk ausgingen, so gering seien, dass sie nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften nicht als unzumutbar einzustufen seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 28.12.2006

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