Verwaltungsgericht Hannover Beschluss19.11.2012
Haltung von mehr als 90 Katzen in Mietwohnung unzulässigVG Hannover erklärt Fortnahme und Verwertung der Tiere für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Fortnahme und Veräußerung von über 90 Katzen, die von einer Familie in einer ca. 85 m² großen Wohnung eines Mehrfamilienhauses gehalten wurden, für rechtmäßig erklärt. Die Katzen wurden unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, waren erheblich vernachlässigt und hatten bereits schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern, hielten in Wagenfeld-Ströhen in einer ca. 85 m² großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus insgesamt mehr als 90 Katzen. Ihre Tierhaltung war bereits an ihrem vorherigen Wohnort als tierschutzwidrig beanstandet worden. Aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft kontrollierten die Veterinäre des Landkreises die Antragsteller mehrfach. Nachdem eine Besserung nicht eintrat und die Antragsteller jede Reduzierung des Bestandes ablehnten, nahm der Landkreis Diepholz alle Katzen fort und brachte sie im Tierheim unter. Mit der Fortnahme ordnete der Landkreis auch die Veräußerung der Katzen an. Bis zur Veräußerung entstanden dem Landkreis Kosten für die Unterbringung der Tiere in Höhe von 5.200 Euro und an Kosten für tierärztliche Behandlung in Höhe von 6.379,26 Euro.
Katzen wurden unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten
Den daraufhin gegen die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Hannover ab. Das Gericht folgte auf Grundlage der dokumentierten Feststellungen der Beurteilung der Amtstierärzte, dass die fortgenommenen Katzen unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden und dass dies zu vermeidbaren Schmerzen und Leiden der Tiere geführt habe. Sie seien dadurch erheblich vernachlässigt worden und hätten schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt. Auch die Verwertung der Tiere sei rechtmäßig, weil die weitere Versorgung und Pflege der Tiere mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen wäre.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online