18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil19.06.2006

Untersagung von privaten Sportwetten zulässigInnen­mi­nis­terium durfte Vermittlung von privaten Sportwetten untersagen

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Klagen von 25 privaten Vermittlern von Sportwetten abgewiesen.

Die Kläger vermitteln private Sportwetten und wenden sich gegen Verfügungen des Nieder­säch­sischen Innen­mi­nis­teriums, die ihnen dieses untersagen. Das Innen­mi­nis­terium macht geltend, die Vermittlung solcher Wetten sei illegal, weil es ein gesetzlich geregeltes staatliches Monopol gebe. Die Kläger berufen sich auf die Gewerbefreiheit und führen an, das Monopol sei verfassungs- und europa­rechts­widrig. Beide Seiten berufen sich für ihre Auffassung auf die grundlegende Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 28.03.2006.

Das Gericht hat die Klagen abgewiesen. § 14 des Nieder­säch­sischen Lotte­rie­ge­setzes (NLottG) gebe dem Ministerium die Befugnis, die Vermittlung unerlaubter Sportwetten zu untersagen. Die Unter­sa­gungs­ver­fü­gungen seien bereist deswegen rechtmäßig, weil die Sportwetten, um deren Vermittlung es gehe, nicht nach nieder­säch­sischem Lotterierecht genehmigt und damit unerlaubt seien. Vermittelt werden sollen nämlich Wetten, die nicht über eine Genehmigung nach dem NLottG, sondern entweder über eine Genehmigung durch ein EU-Ausland oder eine alte DDR-Genehmigung verfügen. Nach Auffassung der Kammer gelten diese Genehmigungen nicht in Niedersachsen. Dies sei auch mit EU-Recht vereinbar. Verfas­sungs­rechtlich und europarechtlich bedenklich seien zwar die Regelungen, die ein Monopol für staatliche Wettunternehmen vorsähen. Europarechtlich unbedenklich seien aber Regelungen, die Durchführung bzw. Vermittlung von Sportwetten von einer landes­recht­lichen Genehmigung abhängig zu machen. Auf die Frage, ob das im NLottG geregelte Monopol für staatliche Wetten rechtmäßig ist, kommt es nach Auffassung der Kammer daher nicht an. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer die Berufung zugelassen, die beim Nieder­säch­sischem Oberver­wal­tungs­gericht in Lüneburg eingelegt werden kann.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 19.06.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2545

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI