21.11.2024
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Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss07.11.2012

NPD-Demonstration in Wolgast darf unter weitreichenden Auflagen am 9. November stattfindenDemon­s­tra­ti­onszug muss Abstand von 300 Metern zum Asylbe­wer­berheim einhalten

Ein für den 9. November 2012 von der NPD geplanter Fackelumzug in Wolgast zum dortigen Asylbe­wer­berheim darf unter Auflagen stattfinden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Greifswald und gab damit einem einstweiligen Rechts­schutz­antrag der NPD gegen einen Bescheid der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald statt, mit dem diese den Fackelumzug zuvor untersagt hatte.

Aufgrund der erteilten Auflagen darf die Demon­s­tra­ti­o­ns­ver­an­staltung der NPD jedoch nicht in der von ihr geplanten Art und Weise stattfinden. Das Verwal­tungs­gericht untersagte das Tragen von Fackeln und gab eine abgeänderte Wegstrecke für den Demon­s­tra­ti­onszug innerhalb der Stadt Wolgast vor. Der Demon­s­tra­ti­onszug hat aufgrund der vom Gericht vorgegebenen Strecke einen Abstand von 300 Metern zum Asylbe­wer­berheim in Wolgast einzuhalten. Damit darf die auch geplante Kundgebung nicht am oder in der Nähe des Asylbe­wer­berheims stattfinden.

Quelle: Verwaltungsgericht Greifswald/ra-online

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