18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Göttingen Urteil27.11.2008

Keine Rundfunk­ge­büh­ren­be­freiung für Radios in Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen

Gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte haben keinen Anspruch auf Rundfunk­ge­büh­ren­be­freiung für die in ihren Fahrzeugen betriebenen Autoradios. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Göttingen entschieden.

Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH, die in Südnie­der­sachsen mehrere Einrichtungen zur Betreuung und beruflichen wie sozialen Rehabilitation von Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen unterhält. Zu diesen Einrichtungen gehören Fahrzeuge, mit denen u.a. Einkaufs- und Besor­gungs­fahrten für die Betreuten, Fahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen sowie Ausflugsfahrten unternommen werden. Die Klägerin beantragte beim beklagten Norddeutschen Rundfunk für die von ihr vorgehaltenen Rundfun­k­emp­fangs­geräte von der Rundfunk­ge­büh­ren­pflicht befreit zu werden. Dem entsprach der NDR für die in der Einrichtung selbst betriebenen Geräte, nicht aber für die in den jeweiligen Fahrzeugen befindlichen Autoradios. Die dagegen erhobene Klage begründete die Klägerin damit, dass sie insgesamt gemeinnützige Zwecke verfolge und die Nutzung der Fahrzeuge diesen Zwecken diene, insbesondere den Heimbewohnern zugute käme.

Gericht weist Klage ab

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und wies die Klage ab. Zwar gehörten die Fahrzeuge zu der jeweils von der Klägerin betriebenen Einrichtung und dienten somit gemeinnützigen Zwecken. Darauf komme es für die Rundfunk­ge­büh­ren­be­freiung indes nicht an. Der Gesetzgeber habe vielmehr nur die in den Räumen der Einrichtungen betriebenen Rundfun­k­emp­fangs­geräte von der Gebührenpflicht befreien wollen. Nur deren Zweckbestimmung bestehe gerade in der Nutzung durch den betreuten Personenkreis und diene dazu, einer diesen Personen sonst drohenden kulturellen Verödung entgegen zu wirken. Demgegenüber würden die in den Fahrzeugen befindlichen Radiogeräte von dem betreuten Personenkreis nur mehr oder weniger zufällig und unabhängig vom Betreuungszweck genutzt. Die Beförderung in Fahrzeugen der Einrichtungen sei als solche nicht Voraussetzung für das Erreichen des Betreu­ungs­zwecks, sondern lediglich ein technisches Hilfsmittel hierfür. Das reiche für eine Rundfunk­ge­büh­ren­be­freiung nicht aus.

Quelle: ra-online, VG Göttingen

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7134

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI