24.11.2024
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Verwaltungsgericht Göttingen Beschluss12.10.2016

"Knöllchen-Horst": Gericht untersagt Verwendung von Dashcams zur Dokumentation des Verkehrs­ge­schehensVerfolgung von Verkehrs­ver­stößen ist Polizei und Ordnungs­be­hörden vorbehalten

Das Verwal­tungs­gericht Göttingen hat in einem Eil­rechtschutz­verfahren im Einklang mit einer Anordnung der Landes­datenschutz­beauftragen einem als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordenen Mann die Verwendung sogenannter Dashcams zur Dokumentation des Verkehrs­ge­schehens untersagt und ebenso die Löschung der daten­schut­z­widrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in der Öffentlichkeit als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Mann hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrs­verstöße anderer Verkehrs­teil­nehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen.

Landes­da­ten­schutz­be­auftrage untersagt Verwendung Dashcams und ordnet Löschung daten­schut­z­widrig erfasster Videoaufnahmen

Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehr stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbst­be­stimmung der davon betroffenen Verkehrs­teil­nehmer dar. Die Landes­da­ten­schutz­be­auftrage hatte deshalb die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrs­ge­schehens untersagt und die Löschung der daten­schut­z­widrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

Gericht bestätigt Dashcamverbot und Löschung relevanter Daten

Das Verwal­tungs­gericht Göttingen bestätigte die Entscheidung der Daten­schutz­be­auf­tragten im Rahmen eines Eilrecht­schutz­ver­fahrens. Das Gericht wies ebenfalls darauf hin, dass die Verfolgung von Verkehrs­ver­stößen eine öffentliche Aufgabe darstellt, deren Erfüllung Polizei und Ordnungs­be­hörden vorbehalten ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online

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