18.10.2024
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Verwaltungsgericht Gießen Urteil29.04.2009

Gebüh­re­n­a­b­rechnung muss neben Frischwasser auch Nieder­schlags­wasser erfassenGericht hebt Abwas­ser­ge­büh­ren­be­scheid der Gemeinde Lahnau auf

Eine Abwassersatzung, die allein auf den Frisch­was­ser­maßstab abstellt, ist nichtig. Aus diesem Grund hat das Verwal­tungs­gericht Gießen einen Abwas­ser­ge­büh­ren­be­scheid der Gemeinde Lahnau aufgehoben.

Auf dem Prüfstand stand in diesem Verfahren der in der Abwassersatzung der Gemeinde Lahnau vorgesehene Gebührenmaßstab. Die Kammer hat die Satzung nun für nichtig befunden, weil dort nur der Frisch­was­ser­maßstab für die Gebüh­ren­be­rechnung maßgeblich war. Die Abwas­ser­ge­büh­ren­satzung müsse aber aus Gründen der Gebüh­ren­ge­rech­tigkeit die so genannte „gesplittete Abwassergebühr“ vorsehen. D.h. die Satzung muss auch das auf den Grundstücken anfallende Nieder­schlags­wasser eigenständig erfassen, bewerten und abrechnen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 29.04.2009

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