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Verwaltungsgericht Gießen Urteil14.09.2016

3 km langer Schulweg: Kein Anspruch auf Übernahme der Schüler­beförderungs­kostenSchulweg nicht "besonders gefährlich"

Die Klagen von 22 Eltern gegen Bescheide, die die Übernahme der Schüler­beförderungs­kosten abgelehnt hatten, wurden abgewiesen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Gießen entschieden.

In den hier vorliegenden Fällen ging es um weniger als 3 km betragende Schulwege aus den Stadtteilen Dortelweil und Heilsberg zum Schulzentrum. Die Kinder der Kläger besuchen dort die Sekundarstufe I.

VG: Schulweg nicht "besonders gefährlich"

Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, weil der Schulweg für die Kinder nicht "besonders gefährlich" im Sinne der gesetzlichen Regelung sei. Die in den Wider­spruchs­be­scheiden der beklagten VGO Verkehrs­ge­sell­schaft Oberhessen mbH jeweils festgesetzte Verwal­tungs­gebühr von 150.- € war nicht mehr Gegenstand der gerichtlichen Entscheidungen, da diese bereits in der mündlichen Verhandlung ihre diesbezügliche Festsetzung aufgehoben hatte.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ ra-online

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