Dokument-Nr. 23243
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- Dresdner Oberstufenschüler haben auch bei Schulweg unter 35 km Anspruch auf Erstattung von BeförderungskostenVerwaltungsgericht Dresden, Urteil17.12.2015, 5 K 697/15
- Gefahrenträchtigkeit im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos: Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbarVerwaltungsgericht Koblenz, Urteil24.05.2011, 7 K 1327/10.KO
Verwaltungsgericht Gießen Urteil14.09.2016
3 km langer Schulweg: Kein Anspruch auf Übernahme der SchülerbeförderungskostenSchulweg nicht "besonders gefährlich"
Die Klagen von 22 Eltern gegen Bescheide, die die Übernahme der Schülerbeförderungskosten abgelehnt hatten, wurden abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
In den hier vorliegenden Fällen ging es um weniger als 3 km betragende Schulwege aus den Stadtteilen Dortelweil und Heilsberg zum Schulzentrum. Die Kinder der Kläger besuchen dort die Sekundarstufe I.
VG: Schulweg nicht "besonders gefährlich"
Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, weil der Schulweg für die Kinder nicht "besonders gefährlich" im Sinne der gesetzlichen Regelung sei. Die in den Widerspruchsbescheiden der beklagten VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH jeweils festgesetzte Verwaltungsgebühr von 150.- € war nicht mehr Gegenstand der gerichtlichen Entscheidungen, da diese bereits in der mündlichen Verhandlung ihre diesbezügliche Festsetzung aufgehoben hatte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ ra-online
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