18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen drei Hände erschiedener Hautfarbe vor einer Weltkarte.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Beschluss07.06.2018

Abschiebungs­androhung für verurteilten IS-Anhänger bestätigtGericht verneint konkrete drohende Foltergefahr

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat einem Asyleil­ver­fahren eine Abschiebungs­androhung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen einen verurteilten Anhänger des "Islamischen Staates" erneut bestätigt.

Die nochmalige Entscheidung wurde erforderlich, nachdem das Bundes­ver­fas­sungs­gericht einen im September 2017 ergangenen Beschluss durch Entscheidung vom 18. Dezember 2017 aufgehoben hatte. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hatte gerügt, dass es noch weiterer Aufklärung dazu bedürfe, ob dem Asylbewerber bei einer Rückkehr Folter drohe wegen des Vorwurfs der Unterstützung des IS.

Anwälte, Botschaft und Generalkonsulat sehen keine Hinweise auf Misshandlungen bei IS-Verdächtigen

Das Verwal­tungs­gericht hat nun Auskünfte eingeholt und kam zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller keine konkrete Foltergefahr droht. Maßgeblich stützt sich das Gericht auf eine Auskunft der Deutschen Botschaft in Ankara. Daraus ergebe sich, dass es in der Türkei keine Anzeichen für ein strukturell bestehendes Misshand­lungs­risiko für IS-Verdächtige oder Personen aus dem islamistisch-extremistischen Milieu in den Gefängnissen der Türkei gebe und auch keine Anzeichen für eine größere Zahl von Einzelfällen von Misshandlungen von IS-Verdächtigen oder islamistisch-extremistischen Personen in den Gefängnissen, obwohl Misshandlungen nicht in jedem Einzelfall völlig ausgeschlossen werden könnten. Die Botschaft habe die Büros von amnesty international und Human Rights Watch in der Türkei kontaktiert, die über keine eigenen anderweitigen Erkenntnisse über Misshandlungen derartiger Personen verfügten. Ferner hätten die Botschaft und das Generalkonsulat Istanbul auch Rechtsanwälte in Städten mit einer hohen Zahl von als IS-Verdächtigen verfolgten Personen angesprochen. Den als Straf­ver­teidiger entweder in IS-Fällen oder zumindest von als terror­ver­däch­tigten Beschuldigten (PKK, Gülen) tätigen Rechtsanwälten seien Misshand­lungsfälle ebenfalls nicht bekannt. Auch aus Haftbesuchen seien der Botschaft und dem Generalkonsulat Istanbul keine Hinweise auf Misshandlungen bei IS-Verdächtigen bzw. wegen Mitgliedschaft im IS Verurteilten bekannt geworden.

Das Gericht verweist auch auf eine Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts den Antragsteller betreffend (Beschluss vom 22.05.2018, 1 VR 3.18 <1 A 1.18>). Danach bestehe ebenfalls keine erheblich Rückkehrgefahr für den Antragsteller, wenngleich die Rückführung unter den Vorbehalt einer türkischen Zusicherung gestellt worden sei. Dies sei bei einer Abschiebung dementsprechend zu beachten.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26025

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI