Dokument-Nr. 16475
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- Anwohner durch Zulassung von acht Windkraftanlagen nicht in ihren Rechten verletztVerwaltungsgericht Koblenz, Beschluss07.08.2012, 7 L 549/12.KO und 7 L 550/12.KO
Verwaltungsgericht Gießen Beschluss09.08.2013
Keine Bauarbeiten am „Hilsberg“ in Bad Endbach bis Ende SeptemberGemeinde Bad Endbach beabsichtigte Aufnahme von Bauarbeiten zur Errichtung mehrerer Windkraftanlagen
Das Regierungspräsidium Gießen hat der Gemeinde Endbach jegliche Bauarbeiten auf dem Hilsberg im Zusammenhang mit der Errichtung von mehreren Windkraftanlagen (WEA) bis einschließlich 30. September 2013 zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Vogelschutzverein Holzhausen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Gießen gewandt, da die Gemeinde Bad Endbach beabsichtige, im Bereich der bereits im letzten Jahr gerodeten Bereiche die Bauarbeiten auf dem „Hilsberg“ aufzunehmen, wo die Gemeinde nach einem Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 21.03.2013 mehrere Windkraftanlagen errichten darf. Die dafür notwendigen Rodungsabreiten dürfen jedoch erst am 01.10.2013 begonnen werden. Der Bescheid vom 21.02.2013 regelt dazu, dass die noch durchzuführenden Rodungsmaßnahmen im Bereich der Windkraftanlagen WEA 1, 2, 4 und 5 einschließlich der für diese Standorte notwendigen Schleppradien und Zuwegungen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig sind und die weiteren Bauarbeiten nach Durchführung der Rodungsarbeiten erst wieder ab Anfang Juli zulässig sind.
Voraussetzungen für weitere Bauarbeiten liegen nicht vor
Nach Auffassung des Gerichts lässt diese Nebenbestimmung weitere Bauarbeiten nur unter der Voraussetzung ab Juli zu, dass vorher sämtliche noch durchzuführenden Rodungsmaßnahmen im Bereich aller Windkraftanlagen einschließlich der für diese Standorte notwendigen Schleppradien und Zuwegungen durchgeführt und abgeschlossen sind. Da derzeit aber allenfalls im Bereich der WEA 1 schon Rodungsmaßnahmen durchgeführt worden seien, lägen die Voraussetzungen für weitere Bauarbeiten nicht vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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