21.11.2024
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Verwaltungsgericht Gießen Beschluss09.08.2013

Keine Bauarbeiten am „Hilsberg“ in Bad Endbach bis Ende SeptemberGemeinde Bad Endbach beabsichtigte Aufnahme von Bauarbeiten zur Errichtung mehrerer Windkraft­anlagen

Das Regie­rungs­prä­sidium Gießen hat der Gemeinde Endbach jegliche Bauarbeiten auf dem Hilsberg im Zusammenhang mit der Errichtung von mehreren Windkraft­anlagen (WEA) bis einschließlich 30. September 2013 zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Vogel­schutz­verein Holzhausen mit einem Eilantrag an das Verwal­tungs­gericht Gießen gewandt, da die Gemeinde Bad Endbach beabsichtige, im Bereich der bereits im letzten Jahr gerodeten Bereiche die Bauarbeiten auf dem „Hilsberg“ aufzunehmen, wo die Gemeinde nach einem Bescheid des Regie­rungs­prä­sidiums Gießen vom 21.03.2013 mehrere Windkraft­anlagen errichten darf. Die dafür notwendigen Rodungsabreiten dürfen jedoch erst am 01.10.2013 begonnen werden. Der Bescheid vom 21.02.2013 regelt dazu, dass die noch durch­zu­füh­renden Rodungsmaßnahmen im Bereich der Windkraft­anlagen WEA 1, 2, 4 und 5 einschließlich der für diese Standorte notwendigen Schleppradien und Zuwegungen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig sind und die weiteren Bauarbeiten nach Durchführung der Rodungsarbeiten erst wieder ab Anfang Juli zulässig sind.

Voraussetzungen für weitere Bauarbeiten liegen nicht vor

Nach Auffassung des Gerichts lässt diese Nebenbestimmung weitere Bauarbeiten nur unter der Voraussetzung ab Juli zu, dass vorher sämtliche noch durch­zu­füh­renden Rodungs­maß­nahmen im Bereich aller Windkraft­anlagen einschließlich der für diese Standorte notwendigen Schleppradien und Zuwegungen durchgeführt und abgeschlossen sind. Da derzeit aber allenfalls im Bereich der WEA 1 schon Rodungs­maß­nahmen durchgeführt worden seien, lägen die Voraussetzungen für weitere Bauarbeiten nicht vor.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

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