24.11.2024
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss21.09.2011

VG Gelsenkirchen: Umbau eines ehemaligen Bunkers in ein Café und privates Bildungs­in­stitut zulässigUnzumutbare Belastung der Nachbarn durch Bauvorhaben nicht zu erwarten

Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung zum Umbau eines ehemaligen Bunkers in der Bochumer Innenstadt in ein Café und ein privates Bildungs­in­stitut (Bereich Multimedia, Film, Ton, Journalismus und Gamedesign) mit Tiefgarage abgelehnt.

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts verletzen weder das Bauvorhaben noch die Zufahrten zur zugehörigen Tiefgarage mit 23 Stellplätzen, Rechte der Nachbarn. Das genehmigte Bildungs­in­stitut füge sich in die maßgebliche Umgebung ein und stelle sich insbesondere gegenüber den Nachbarn nicht als rücksichtslos dar.

Erstellte Lärmstudie zeigt keine unzumutbaren Belastungen für Umgebung

Das Gericht stellte hinsichtlich der Tiefgarage darauf ab, dass 20 der dortigen Stellplätze dem Bildungs­in­stitut und dem Café zugeordnet sind und eine Nutzung dieser Stellplätze aufgrund der genehmigten Nutzungszeiten des Instituts und des Cafés nur tagsüber erfolge. Aus einer im Geneh­mi­gungs­ver­fahren erstellten Lärmstudie ergebe sich keine unzumutbare Belastung der im Übrigen durch den allgemeinen Verkehrslärm im Bereich des Springerplatzes geprägten Umgebung.

Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

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