18.10.2024
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Dokument-Nr. 13580

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Beschluss15.05.2012Verwaltungsgericht Gelsenkirchen17 K 3382/07
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2012, 2544Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2012, Seite: 2544
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss15.05.2012

Gerichtshof der Europäischen Union soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses überprüfenUnver­hält­nis­mäßiger Eingriff in europarechtlich geschütztes Recht auf Datenschutz?

Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen hat eine Vorab­ent­scheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage erbeten, ob die europäische Verordnung, in der Normen über Sicher­heits­merkmale und biometrische Daten in von EU-Mitglieds­ländern ausgestellten Reisedokumenten aufgestellt werden, gültig ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls - ein Rechtsanwalt aus Bochum - hatte bei der Stadt Bochum die Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Die Stadt Bochum weigerte sich, weil der Kläger die Erfassung seiner Fingerabdrücke nicht zuließ. Grundlage der ablehnenden Entscheidung der Stadt sind Regelungen im deutschen Passgesetz, die vorsehen, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen sind, auf dem u.a. Fingerabdrücke gespeichert werden. Das deutsche Passgesetz folgt mit diesen Bestimmungen verbindlichen Vorgaben aus einer europäischen Verordnung und setzt diese in nationales Recht um.

Kläger rügt fehlende Ermäch­ti­gungs­grundlage für europa­rechtliche Bestimmungen

Der Kläger hält die zugrun­de­lie­genden europa­recht­lichen Bestimmungen der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die Ermäch­ti­gungs­grundlage. Darüber hinaus sei das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in unver­hält­nis­mäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf Datenschutz eingegriffen.

Verwal­tungs­gericht erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH

Zur Klärung dieser Fragen hat das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen beschlossen, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen.

Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

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