15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss29.04.2013

Demonstration der "Rechten" am 1. Mai in Dortmund kann stattfindenUnmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht erkennbar

Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag gegen das vom Polizei­prä­sidium Dortmund verfügte Verbot einer Versammlung der Partei "Die Rechte" am 1. Mai 2013 in Dortmund mit dem Thema "Heraus zum 1. Mai" stattgegeben.

Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse eine vom Polizei­prä­sidium angenommene unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Form der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung nicht angenommen werden könne. Es sei nicht durch Tatsachen belegt, dass die Durchführung der Versammlung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck vermitteln würde, es handele sich dabei unmittelbar um eine Aktion zugunsten der im August 2012 verbotenen Vereinigung "Nationaler Widerstand". Da in den vergangenen Jahren in Dortmund am 1. Mai keine Demonstrationen stattgefunden hätten, die der rechten Szene zugeordnet werden könnten, sei in der Versammlung kein Ereignis zu sehen, das nach außen erkennbar einen identi­täts­s­tif­tenden organi­sa­to­rischen Zusammenhalt der in Dortmund ansässig gewesen verbotenen Vereinigung "Nationaler Widerstand" fortführen solle.

Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15744

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI