21.11.2024
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Dokument-Nr. 14740

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Beschluss28.11.2012Verwaltungsgericht Düsseldorf6 L 1873/12 u. a.
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss28.11.2012

Düsseldorfer Taxis dürfen keinen Zuschlag für Kredit­kar­ten­zahlung verlangenRat der Stadt darf Erhebung von Zuschlägen verweigern

Die Stadt Düsseldorf ist berechtigt, den örtlichen Taxiun­ter­nehmern zu untersagen, einen Zuschlag von 2 Euro für die Zahlung per Kreditkarte zu erheben. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf.

Das aus den 1930er Jahren stammende Perso­nen­be­för­de­rungs­gesetz erlaubt nicht, dass Taxifahrer und Fahrgast den Fahrpreis individuell aushandeln. Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für sie erlassen die Städte und Kreise Taxen­ta­ri­f­ord­nungen mit allge­mein­gültigen Fahrpreisen.

Rhein-Taxi-Fahrer verlangen seit Juli 2012 von Fahrgästen Kredit­kar­ten­zu­schlag

Die rund 1.300 in Düsseldorf zugelassenen Taxis sind zwei Funkta­xen­zen­tralen angeschlossen. Zur kleineren, Rhein-Taxi 212121, gehören etwa 130 Fahrzeuge. Im Jahr 2011 beantragte Rhein-Taxi, in der städtischen Taxen­ta­ri­f­ordnung einen Zuschlag von 2 Euro für Kredit­kar­ten­zah­lungen neu einzuführen. Der Rat der Stadt erhöhte daraufhin 2011 zwar die allgemeinen Taxentarife. Er lehnte den Kredit­kar­ten­zu­schlag aber ab, weil er diese Zahlungs­mög­lichkeit wegen des internationalen Publikums der Landes­hauptstadt für selbst­ver­ständlich hielt. Rhein-Taxi hält dem entgegen, dass den Taxiun­ter­nehmern hohe Kosten durch die Kredit­kar­ten­le­se­geräte und -abrechnung entstünden. Eine Kredit­kar­ten­zahlung sei für sie so teuer, dass die mit ihr bezahlte Tour keinen Gewinn mehr abwerfe. Die Rhein-Taxi angeschlossenen Fahrer verlangen daher seit Juli 2012 einen Kredit­kar­ten­zu­schlag von ihren Fahrgästen und haben entsprechende Hinweis­auf­kleber in ihren Fahrzeugen angebracht. Die Stadt Düsseldorf hat den Taxiunternehmen im Oktober 2012 mit sofortiger Wirkung verboten, den Kredit­kar­ten­zu­schlag weiter zu erheben.

Taxipreise in Düsseldorf gehören ohnehin zu den bundesweit höchsten

Das Verwal­tungs­gericht hat dieses Verbot nun im Eilrechtsschutz vorläufig bestätigt. Zwar sei ein solcher Zuschlag wie in anderen Städten (z. B. Köln) grundsätzlich möglich, er müsse jedoch vom Rat beschlossen werden. Solange der Rat sich weigere, könne die Stadt den Taxifahrern verbieten, den Zuschlag trotzdem zu erheben. Das Gericht hat auch deswegen keinen Anlass gesehen, den Kredit­kar­ten­zu­schlag einstweilen zu akzeptieren, weil die Taxipreise in der Landes­hauptstadt Düsseldorf zu den bundesweit höchsten gehören.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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